Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Urheberrecht kein Ausschlussgrund für IFG-Auskünfte

Das Justizministerium Sachsen-Anhalt muss Einsicht in ein Gutachten von Ernst & Young zur Privatisierung der Justizvollzugsanstalt Burg gewähren, teilte schon im Februar 2018 Frag den Staat mit.

https://fragdenstaat.de/blog/2018/jva-burg/

“Das Gericht entschied nun, dass das Urheberrecht einer Akteneinsicht nicht im Wege stehen kann. Zum einen erreiche der Bericht der Wirtschaftsprüfer nicht die nötige Schöpfungshöhe, um überhaupt urheberrechtlich geschützt zu sein. Zum anderen werden weder das Erstveröffentlichungsrecht noch das Vervielfältigungsrecht davon berührt, dass auf Antrag Akteneinsicht gewährt werde. Im Klartext: Selbst wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, darf es eingesehen werden – aber nicht unbedingt online veröffentlicht.

Dass das Justizministerium mit Ernst & Young Verschwiegenheit über den Inhalt des Gutachtens vereinbart hatte, ist für den Fall nicht entscheidend: Eine solche Vereinbarung kann das Recht auf Informationszugang nicht ausschalten.”

Zu IFG vs. UrhG siehe ausführlich die Übersicht der Beiträge bis 2015:

https://archivalia.hypotheses.org/356

Siehe auch die Stellungnahme für Schleswig-Holstein (2018):

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1250-IZG-SH-und-Urheberrecht.html

Ein verfehltes Urteil des OVG Münster (2017) kritisiert:

http://www.jurop.org/umweltrecht/urheberrecht-und-informationszugang-bei-wettbewerblichen-genehmigungsverfahren-zugleich-eine-auseinandersetzung-mit-ovg-muenster-urt-v-24-11-2017-15-a-690-16/

Entschließung der 28. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 17. Juni 2014:
Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung! (PDF, Anlage 3)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Oktober 2018). Urheberrecht kein Ausschlussgrund für IFG-Auskünfte. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c88g


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.