“Die AutoComplete-Funktion von Google ist nicht rechtswidrig, so das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 10.05.2012 – Az.: 15 U 199/11).
Die Auto-Vervollständigungs-Funktion bei Suchmaschinenbetreibern sei keine eigene inhaltliche Äußerung des jeweiligen Anbieters. Daher treffe eine Suchmaschine für mögliche eherverletzende angezeigte Begriffe grundsätzlich keine Haftung. ”
http://www.dr-bahr.com/news/autocomplete-funktion-von-google-nicht-rechtswidrig.html
Volltext:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/15_U_199_11_Urteil_20120510.html
Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/142782528
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/410258916
Foto Franz Richter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
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Klaus Graf (16. Oktober 2012). Schlechte Nachrichten für Bettina. Archivalia. Abgerufen am 20. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bl6w