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Absurd: “Es kann nicht angehen, dass der Staat entscheidet, dass Daten über eine einzelne Person noch nach Jahrhunderten existieren”

Zwei Schweizer Juristen schreiben Unsinn zum Recht auf Vergessen:

https://www.nzz.ch/meinung/recht-auf-vergessen-und-historische-interessen-ld.1402245


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. September 2018). Absurd: “Es kann nicht angehen, dass der Staat entscheidet, dass Daten über eine einzelne Person noch nach Jahrhunderten existieren” Archivalia. Abgerufen am 16. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c86p


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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