Zwei Schweizer Juristen schreiben Unsinn zum Recht auf Vergessen:
https://www.nzz.ch/meinung/recht-auf-vergessen-und-historische-interessen-ld.1402245
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. September 2018). Absurd: “Es kann nicht angehen, dass der Staat entscheidet, dass Daten über eine einzelne Person noch nach Jahrhunderten existieren” Archivalia. Abgerufen am 16. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c86p