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Auskunftsersuchen an die Stadt Stralsund

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben offensichtlich gedruckten Presseorganen des Landes
Mecklenburg-Vorpommern Auskünfte gegeben, die Sie mir verweigert
haben. Sie sind jedoch verpflichtet, alle Pressevertreter gleich zu
behandeln.

Ich füge vorsorglich ein Legitimationsschreiben der Kunstchronik bei,
mache jedoch darauf aufmerksam, dass sich Ihre Auskunftspflicht
gegenüber meinem Weblog Archivalia auch aus dem Landespressegesetz und
dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 55 i. V. mit § 9a) ergibt. Außer dem
Grundrecht der Pressefreiheit ist bei der Abwägung auch das Grundrecht
der Wissenschaftsfreiheit zu berücksichtigen, da meine Publikationen
seit 1994 zu Fragen des Kulturgutschutzes wissenschaftlichen Charakter
haben.

An der Aufdeckung der Hintergründe der skandalösen Verkäufe aus dem
Stadtarchiv – ich verweise dazu auf die Berichterstattung der
Ostsee-Zeitung, der Schweriner Volkszeitung und der – nicht nur von
mir stammenden – Beiträge und Kommentare in Archivalia

?s=Stralsund

– besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Private Interessen
der Käufer müssen daher zurücktreten.

Ich darf Sie bitten, die folgenden Fragen umfassend und wahrheitsgemäß
bis zum 7. Oktober November 2012 23 Uhr zu beantworten. Aus Aktualitätsgründen
erscheint diese Frist angemessen, zumal letzte Woche die gedruckten
Organe rasch Antworten der Stadt bekamen. Sollte die Antwort nicht
fristgerecht eintreffen oder unzureichend sein, werde ich eine
einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Greifswald beantragen.
Ich empfehle die Lektüre des in

http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=55&Itemid=1

besprochenen Urteils zu Auskünften aus nicht-öffentlicher Sitzung.

1. Welcher Kaufpreis wurde mit dem Käufer vereinbart?

2. Ich ersuche um Mitteilung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer.

3. Mit welcher Begründung genau wurde in nicht-öffentlicher Sitzung
der Bürgerschaft (oder eines Ausschusses) die Genehmigung des Verkaufs
beantragt?

4. Welche Liste verkaufter Bücher wurde damals dem Gremium vorgelegt
(Mitteilung des Textes)?

5. Wurde bei den Verkäufen aus dem Bestand Gymnasialbibliothek
geprüft, ob Bücher von Zacharias Orth darunter waren?

6. Befinden sich die Handbuch der historischen Buchbestände erwähnten
“Zwei Postinkunabeln von 1511 und 1513 (Gy B und C)” unter den in
Stralsund zurückbehaltenen Drucken?

7. Welche Titel genau wurden aus der Gymnasialbibliothek nicht verkauft?

8. Den Nachweis, dass auch 1829 katalogisierte Bestände der ehemaligen
Stadtbibliothek, sogar aus der Löwen’schen Sammlung, unter den im
Handel angebotenen Büchern auftauchen, konnte ich führen (siehe
Archivalia). Wieviele Drucke aus der ehemaligen Stadtbibliothek (ohne
Gymnasialbibliothek) und wieviele Drucke aus der Löwen’schen
Bibliothek wurden veräußert und welches waren die Gründe bzw.
Kriterien der Auswahl?

9. Trifft die Angabe von Zisska zu, dass
http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692 das einzige
Exemplar darstellt und daher nicht mehr in Stralsund in einem anderen
Abdruck vorhanden ist? Aus welchem Grund wurde dieses Stück verkauft?

10. Aus welchem Grund wurde darauf verzichtet, regionale und
überregionale Altbestandsbibliotheken bzw. Archive oder externe
Fachleute in die Planungen der Veräußerung einzubinden?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Graf


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. November 2012). Auskunftsersuchen an die Stadt Stralsund. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bl3f


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

7 Gedanken zu „Auskunftsersuchen an die Stadt Stralsund“

  1. nicht vergessen… Stralsund ist UNESCO-Welterbestadt. Das Welterbe umfaßt zwar m.W. nach nur die Altstadt als Ensemble der Bauten und der Bodendenkmäler, aber ein derartiges Vorgehen ist m.E. mit dem Status einer Welterbestätte absolut unvereinbar. Vielleicht ist das ja der Hebel, mit dem sich gegend die Stadt argumentieren läßt. Ansonsten @Klaus Graf: danke fürs Publikmachen!

    1. UNESCO Lieber Herr Graf, herzlichen Dank für Ihr Engagement und Ihre Beharrlichkeit in dieser mehr als ärgerlichen ‘Causa Stralsund’. Als (wahl-) Stralsunder kann ich dazu nur sagen: Ja, ich denke eine entsprechende Stellungnahme der UNESCO würde hier zumindest viele Menschen wachrütteln und auch den Druck mächtig erhöhen. Letztendlich lebt diese wunderschöne Stadt vom Tourismus und von ihren Kulturgütern und daher ist es ja auch allzu verständlich, daß mit dem UNESCO-Siegel heftigst geworben wird. Und sicherlich kann man die kommunalen Mandatsträger bei Ihrer Eitelkeit packen ….

    2. :-& Sehr geehrte Frau Ott,
      Da fehlen mir jetzt erstmal die Worte….
      Da ich die Debatte zu Köln und Dresden seinerzeit aufmerksam verfolgt habe, hätte ich da wirklich mehr konsequentes Engagement und Mut vorausgesetzt. Zumal hier in Stralsund stickum vollendete Tatsachen geschaffen wurden – schon allein daher ist der Fall für meine Begriffe völlig anders zu bewerten als Jahn-Turm und Waldschlößchenbrücke.
      Zum Thema “Denkmalangelegenheiten und zuständige Landesministerien” fällt mir (wie auch sicher vielen anderen Bürgern hier) spontan vor allem dies hier ein:
      http://www.ecovast.de/themen/diskussion/urboote-stralsund/

  2. Danke für das Aufdecken des Skandals und das Daranbleiben. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Vernichtung von Kulturgut nicht nur ein Problem vergangener Zeiten ist, sondern sich immer wieder auf erschreckende Weise wiederholt, so dass auch immer wieder erneut um die Erhaltung von Kulturgütern gerungen werden muss und Aufklärung bitter notwendig ist. Und hier ist dieser Blog inzwischen absolut führend in Bezug auf Archive und Bibliotheken.

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