Der Abschlussbericht der sogenannten MHG-Studie, die heute von der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellt wurde, liegt als kostenloses PDF vor. Eine Volltextsuche nach “archiv” bringt unter anderem folgenden Absatz zu Tage:
Das in jeder Diözese vorzuhaltende Geheimarchiv müsste nach den einschlägigen Regeln
der katholischen Kirche einen Großteil der Angaben über des sexuellen Missbrauchs beschuldigte Kleriker der jeweiligen Diözese enthalten und sollte demzufolge eine optimale Datenquelle für Untersuchungen wie das vorliegende Forschungsvorhaben darstellen. Über das Jahr der Einrichtung des Geheimarchiv nach Can. 489 § 1 CIC/1983 lagen aus acht Diözesen Angaben vor. Das früheste genannte Implementierungsjahr war das Jahr 1825, das späteste das Jahr 2012. Hinsichtlich des kirchenrechtlich eindeutig geregelten Zugangs zum Geheimarchiv gaben 20 Diözesen (74,1 %) an, dass nicht nur der Bischof
Zugang zum Geheimarchiv besaß. In vier Diözesen (14,8 %) hatte nur der Bischof Zugang, von drei Diözesen (11,1 %) fehlte die entsprechende Angabe.
Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/81044
Symbolbild: Spitze des Eisbergs
Von W. Pfahler – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. September 2018). Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester. Archivalia. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c865