Klaus Scheffer schreibt im Landtagsblog des WDR zur Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses: “… Die Aktenberge zum Thema sind legendär. Glücklicherweise aber sind sie noch da. Denn eigentlich ist vorgeschrieben, dass alle an die Ausschussmitglieder ausgehändigten Aktenkopien und auch Datenträger nach Auflösung des Landtags und damit ja auch des Untersuchungsausschusses vernichtet werden müssen. Immerhin handelt es sich ja auch um vertrauliche Angelegenheiten, die nur unter strengen Vorgaben herausgerückt werden dürfen. Heißt: Alle diese tausenden von Seiten, die vor einem halben Jahr gescannt, kopiert und verteilt worden waren, hätten geschreddert werden müssen. Und da es ja jetzt einen neuen U-Ausschuss gibt, hätten die Unterlagen dann wieder aufs Neue kopiert werden müssen. Eine echte Strafarbeit, dazu noch eine teure …
Die jetzt aber ausfällt. “Glücklicherweise”, heißt es dazu im Landtag, habe jemand dafür gesorgt, dass die Datensätze nicht vernichtet worden sind – es gebe da einen zeitlichen Ermessensspielraum, den habe man genutzt. …”
z. Vernichtung des Unterlagen des Untersuchungsausschusses: s. http://archiv.twoday.net/stories/172008152
Zur Geschichte des Landesarchiv in Duisburg: s. ?s=landesarchiv+nrw+duisburg
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (10. November 2012). Landesarchiv NRW, Duisburg: Akten einmal nicht geschreddert. Archivalia. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bl26