http://www.stefan-niggemeier.de/blog/der-stern-glaubt-ein-monopol-auf-fakten-zu-haben
Was ist denn so schlimm daran, wenn jemand, der für die Presse einen Fragenkatalog beantwortet, den auch online stellt? Das nennt sich Transparenz und sollte auch bei Journalisten als Tugend gelten. Einen urheberrechtlichen Schutz einer Reihe von Fragen kann ich auch nur ausnahmsweise erkennen.
Und wenn Presseorganen Bürgern oder Bloggern nach Veröffentlichung der Story Auskunft erteilen, welche Auskünfte eine Behörde ihnen gegeben hat, dann hat das nix mit Quellenschutz zu tun. Denn das, was die Stadt einem Presseorgan gibt, muss sie nach Art. 3 GG allen mitteilen.
Update: FDP legt Rechtsmittel ein – gut so!
http://meedia.de/print/fdp-legt-rechtsmittel-gegen-stern-ev-ein/2012/11/13.html
Antworten ohne Fragen:
http://www.fdp.de/FDP-Wir-stehen-fuer-Transparenz/3822c16474i1p409/index.html
Update: Beschluss des LG HH
http://openjur.de/u/580488.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. November 2012). STERN glaubt, er hat ein Monopol für Fakten. Archivalia. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bl1a
Der Stern glaubt nicht nur sondern er hat vor Gericht auch (zunächst) Recht bekommen. Die einstweilig Verfügung ist durch und nebenbei gesagt, kann man bei gesundem Menschenverstand die Position der Journalisten nur unterstützen.
Es ist also nicht glauben, sondern Wissen, jedenfalls auf Seiten des Stern. Die Richter sind ja aber wieder nur “willfährige, unfähige alte Männer” richtig?!
Recht bekommen von einem für seine unfähigen Urteile in Pressesachen bekannten Gericht
Unfähig ist ein Gericht bekanntlich immer dann wenn es ein Urteil fällt, das KG nicht gefällt…