BGH: Filesharing Minderjähriger – Eltern haften nicht bei Belehrung

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62207&pos=0&anz=192

“Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.”

Siehe auch
https://www.facebook.com/die.aufklaerer


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. November 2012). BGH: Filesharing Minderjähriger – Eltern haften nicht bei Belehrung. Archivalia. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bl0y


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „BGH: Filesharing Minderjähriger – Eltern haften nicht bei Belehrung“

  1. Wenn sie ihre Kinder nicht belehren, dann haften sie wohl! Eltern können für Taten Ihrer minderjährigen Kinder haften. Wenn sie ihre Kinder vor der Internetnutzung nicht belehren.
    https://www.aid24.de/rechtsblog/muessen-eltern-ihre-kinder-vor-der-internetnutzung-belehren
    Auf dem Blog ist ein Mustervertrag zur Belehrung des Kindes zufinden.
    Um wirklich sicher zugehen einfach ausdrucken und ausfüllen, dann ist man schon auf der sicheren Seite. :))

  2. Urteil Ich findes das endlich mal ein vernünftiges Urteil, denn es kann ja nicht sein das Eltern Ihre Kinder total überwachen. Kinder sind Kinder und machen auch mal Fehler.

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