So endet der Beitrag von Benhard Schulz zu einem aktuellen Kulturgut-Skandal:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/posse-um-watteau-gemaelde-kunst-ohne-quittung/7421176.html
Blinder Eifer schadet nur. Und bevor Georg Friedrich Prinz von Preußen, Urenkel des letzten deutschen Kaisers und „Chef des Hauses Hohenzollern“, gegen ein Buch über das Berliner Schloss vor Gericht zog, hätte er sich kundig machen sollen, dass zwar ein Einzelner Persönlichkeitsrecht genießt, nicht aber „das Haus Hohenzollern“.
Der Schloss-Experte Guido Hinterkeuser behauptet in seinem Buch „Das Berliner Schloss. Die erhaltene Innenausstattung“, dass Antoine Watteaus Gemälde „Einschiffung nach Kythera“ (1718) bereits 1926 vom preußischen Staat für 1,8 Millionen Reichsmark erworben wurde. Dies erfolgte im Zuge der langwierigen „Fürstenauseinandersetzung“, bei der das Versäumnis der Revolution von 1918/19 und der neugebildeten Weimarer Republik, die Besitztümer der regierenden Fürstenhäuser in öffentliches Eigentum zu überführen, auf dem Vertragswege behoben werden sollte.
Nun ist Watteaus Meisterwerk 1983 erneut an den Staat verkauft worden, für 15 Millionen D-Mark, zu je einem Drittel von Bund, Land und einem eigens gebildeten Förderkreis aufgebracht. Den Makel eines Doppelverkaufs will der Preußenprinz nicht auf seinem „Hause“ sitzen lassen. Doch vor dem Berliner Landgericht gab’s eine krachende Niederlage. In dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil wird die Unterlassungsklage des Prinzen als „unbegründet“ zurückgewiesen.
Wir erinnern uns hier natürlich an unsere ausgiebige Berichterstattung zum Karlsruher Kulturgüterstreit und den Nachweis von Dieter Mertens, dass Baldungs Markgrafentafel, vorgesehen zum Ankauf vom Haus Baden durch das Land Baden-Württemberg, dem Land längst gehörte:
Klagen nun die Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg als Besitzer der Bildes auf Rückerstattung des Kaufpreises von 1983? Und wem gehörte dann das Bild? Der Schlösserverwaltung, dem Land Berlin – nach dem „Belegenheitsprinzip“ – oder der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, analog zur Eigentumsregelung für die ehemals Preußischen Museen?
Zunächst herrscht betretenes Schweigen.
Weitere Berichte:
http://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article111419254/Doppelte-Buchfuehrung.html
http://www.art-magazin.de/newsticker/?news_id=6497
= http://www.abendblatt.de/kultur-live/article111283813/Wurde-ein-wertvolles-Watteau-Bild-doppelt-verkauft.html
Zum Ankauf 1983
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14021562.html
http://www.zeit.de/1983/40/im-kopf-nach-kythera
Zum Bild und seinen Fassungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einschiffung_nach_Kythera
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. November 2012). Watteau doppelt verkauft: "Wichtiger jedoch ist die Erkenntnis, dass Archive kein Altpapier horten, sondern Dokumente, die zu lesen auch nach Jahrzehnten noch lohnt" Archivalia. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bkzx