Kann das Leistungsschutzrecht der Presseverleger noch verhindert werden?

Einige ausgewählte Materialien (von vielen). Siehe zusammenfassend

http://rivva.de

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“Google hat gestern die Kampagne “Verteidige Dein Netz” gestartet, was zu einem heftigen und höchst einseitigen Rauschen im Blätterwald geführt hat. Selten waren sich FAZ, SZ, SPON und andere so einig wie mit ihrer Kritik an dieser Kampagne Googles.

Die Reaktion der traditionellen Presse offenbart ein hohes Maß an Heuchelei und stell ein deutliches Indiz dafür dar, dass es mit der redaktionellen Unabhängigkeit nicht mehr weit her ist.”
http://www.internet-law.de/2012/11/google-das-leistungsschutzrecht-und-die-heuchelei-der-presse.html

Siehe auch
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/google-ist-nicht-das-netz-und-verlage-sind-nicht-der-gute-journalismus

http://www.telemedicus.info/article/2482-Presse-Leistungsschutzrecht-Ein-Schaden-fuer-die-Gesellschaft.html

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Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger:

“Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen.”
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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