Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 680f.
Lars Adler: Die Ordensstiftungen der Markgrafen von Baden 1584-1803.
Adlige Korporationen im Spiegel fürstlicher Landespolitik. Offenbach
am Main: Edition Graf Klenau 2008. 472 S., 88 Abb.
Wem die aus der Heraldik hervorgegangene Hilfswissenschaft der
Phaleristik, die sich mit Orden, Ehrenzeichen und staatlichen
Auszeichnungen befasst, kein Begriff sein sollte, findet in dieser
gründlichen Arbeit (einer Heidelberger Dissertation bei Eike Wolgast)
eine anschauliche Fallstudie, die mit den Methoden dieses wenig
beachteten Zweigs der Geschichtswissenschaft vertraut macht. Deutlich
wird, wie sehr neben der politischen Geschichte die Sozial-, Adels-
und Kulturgeschichte von der Erforschung des frühneuzeitlichen
fürstlichen Ordenswesens profitieren können.
Aufgrund der außerordentlich ergiebigen Überlieferung im
Generallandesarchiv Karlsruhe behandelt Adler den “Orden der blauen
Binde”, gestiftet 1584 von Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach,
der 1608 unter Markgraf Georg Friedrich zum Orden der goldenen Klippe
umgestaltet wurde, den nur kurze Zeit bestehenden Orden des schwarzen
Kreuzes (von 1623, Stifter: Markgraf Friedrich V. von Baden-Durlach)
und den sogenannten Carls-Orden, ein tragbares badisches Kleinod, am
umfangreichsten aber den “Orden der Treue” oder Fidelitas-Orden
(1715). Er blieb bis 1807 der einzige badische Hoforden.
Besonders hervorzuheben ist die gelungene Einordnung des badischen
Ordenswesens in die allgemeine Ordensentwicklung, vor allem in der
vergleichenden Bilanz des Gesellschafts- und Ordenswesens 1550-1650
(S. 107-132). Wichtig sind die Hinweise zum Zusammenhang des
Fidelitas-Ordens mit der Karlsruher Residenzgründung. Beispielsweise
weist das bis heute geführte Karlsruher Stadtwappen einen eindeutigen
Bezug zur Ordensgemeinschaft der Fidelitas-Ritter auf (S. 222-224).
Zu diesem Orden kann Adler zahlreiche Realien heranziehen, von denen
derzeit nur wenige in öffentlichen Sammlungen anzutreffen sind. Damit
sind wir einmal mehr bei dem leidigen Thema des Karlsruher
“Kulturgüterstreits”. Eröffnet wird das Buch von einem eher banalen
Geleitwort aus der Feder von “Bernhard Prinz von Baden”, der nach wie
vor hochrangiges badisches Kulturgut als Privateigentum in Schloss
Salem hortet. Als treuen Hüter der ihm leider nach 1918 überlassenen
Objekte kann man das sogenannte Haus Baden keinesfalls betrachten,
wenn man etwa liest, dass das Ordenskreuz des Fidelitats-Ordens, das
sich ehemals im Zähringer-Museum in Baden-Baden befand, seit dessen
Auflösung verschollen ist (S. 160 Anm. 116). Man mag sich streiten,
wem denn nun angesichts der engen Verflechtung zwischen Dynastie und
Staat in der frühen Neuzeit die bemerkenswerte Ordensgalerie der
Fidelitas-Ritter (einige Farbabbildungen bietet Adlers Band) von
Rechts wegen zustünde, wäre sie denn nicht über das Baden-Badener
Inventar nach Salem gelangt. Meiner Meinung nach gehören solche
hochrangigen Geschichtsquellen, die im eigentlichen Sinn
Kulturdenkmäler darstellen, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse
auf jeden Fall zu bejahen ist, nicht in das Privateigentum einer
inzwischen reichlich traditionsvergessenen Familie, die nach Belieben
den Zugang gewähren oder verschließen kann. Auf jeden Fall ist der
Schwund beträchtlich: Von den 1810 in Baden-Baden vorhandenen Gemälden
konnte Gerda Kircher für ihr Buch zur Zähringer-Bildnissammlung nur 47
auffinden. Auch die Ordenspokale und -gläser (S. 246-256) lagern in
Salem, höchstwahrscheinlich nicht durch eine Eintragung in das
Denkmalbuch geschützt, obwohl es sich um einzigartige
kulturgeschichtliche Zeugnisse handelt. 2002 wurden “aus unbekannter
Quelle” drei aus der Garnitur der Ordenspokale stammende Gläser
versteigert (S. 251). Solange die amtliche Denkmalpflege auf dem Auge
solcher beweglichen Kulturdenkmale weitgehend blind ist, während sie
sich liebevoll dem Kleindenkmal am Wegesrand oder dem archäologischen
Pfostenloch zuwendet, kann aus meiner Sicht von einem funktionierenden
Denkmalschutz, der ja wichtige historische Quellen schützen soll,
nicht die Rede sein.
Den Band beschließt ein Quellenanhang (S. 315-336) und eine
beeindruckende Prosopographie zu den Ordensmitgliedern (S. 337-427),
die dem Leser mit weit über 200 Einträgen wichtige Materialien zur
südwestdeutschen Adelsgeschichte vor allem im 18. Jahrhundert
.unterbreitet. Vermisst wird ein Register.
Klaus Graf
Zum Karlsruher Kulturgüterstreit:
http://archiv.twoday.net/stories/2895938
http://archiv.twoday.net/stories/55775123
http://archiv.twoday.net/stories/3287721
und viele andere Beiträge mehr.
[#phaleristik]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Dezember 2012). Phaleristik und Karlsruher Kulturgüterstreit. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bkyo