Das Göttinger Tageblatt berichtet über eine “Auseinandersetzung zwischen einem „Bild“-Reporter und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Journalist hatte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf Herausgabe von über 30 Jahre alten Akten zum inzwischen verstorbenen SS-Hauptsturmführer Alois Brunner geklagt. Das Gericht hatte der Klage im Juli stattgegeben. Maaßen will das Urteil nicht anerkennen und legte Anfang September vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision ein. In der Mail wird Maaßen nach einem Treffen mit einem Anwalt der „Bild“ mit dem Satz zitiert: „Wenn das Urteil vom OVG Münster in Sachen Brunner vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wird, werden wir dafür sorgen, dass das (Bundesarchiv-)gesetz geändert wird.“”
Wer als Archivar jemals mit Unterlagen der Sicherheitsdienste zu tun hatte, weiß wie wenig archivische Schutz- wie Transparenzvorstellungen dort gelten. Die Idee einer öfftl. Einsichtnahme nach (jahrzehntelangen!) Schutzfristen passt nicht in das dortige Weltbild. Frustrierend. https://t.co/X0qeQv2eAh
— Bastian Gillner (@Erlkanzler) 14. September 2018
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Klaus Graf (14. September 2018). Nazi-Verbrecher: Verfassungsschutz-Chef Maaßen will Aktenfreigabe nicht akzeptieren. Archivalia. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c842