„Der Tod von Anna hätte verhindert werden können“, formulierte gestern der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Fred Apostel, als er die Anklage gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes Königswinter, die für das Pflegekind Anna zuständig war, bekannt gab. Der 45-jährigen Sozialpädagogin werden fahrlässige Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in 26 Fällen sowie Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch vorgeworfen.
Nach Annas Tod hat die 45-Jährige dann laut Anklage zunächst unvollständige Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben. Als sie zur Herausgabe aller Akten aufgefordert wurde, soll sie ausführliche Vermerke, von denen sie anscheinend Kurzversionen angefertigt hatte, geschreddert haben.
http://www.ksta.de/siebengebirge/fall-anna-jugendamtsmitarbeiterin-angeklagt,15189218,21005752.html
Zur Urkundenunterdrückung § 274 StGB:
http://www.juraforum.de/wiki/urkundenunterdrueckung
“Eine Urkunde ist jede dauerhaft verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweise im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt.”
Instruktiver:
“Beweisfunktion kann von Anfang an bestimmt sein (z.B. Quittungen) oder sich erst später (auch durch Dritten) ergeben (z.B. Liebesbrief des Ehemannes, der im Scheidungsverfahren von der Frau vorgelegt wird; Deliktsurkunden wie beleidigende oder erpresserische Schreiben)”
http://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/strafrecht/safferling/safferling_vermat/safferling_archiv/ss07_exrep_strbt/exrepstgb-urkundsdel
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenunterdr%C3%BCckung
Zum Verwahrungsbruch
?s=verwahrungsbruch
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Dezember 2012). Jugendamtsmitarbeiterin wegen Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch angeklagt. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bky8