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Oberlandesgericht Frankfurt: Google gewinnt Streit über das Recht auf Vergessenwerden

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/olg-frankfurt-google-gewinnt-streit-ueber-das-recht-auf-vergessenwerden-a-1227959.html

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass es Google nicht generell untersagt werden darf, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthalten. Es komme auch nach Inkrafttreten der DS-GVO darauf an, ob das Interesse des Betroffenen im Einzelfall schwerer wiegt als das Öffentlichkeitsinteresse. Das durch die DS-GVO anerkannte „Recht auf Vergessen“ überwiegt entgegen einer Entscheidung des EuGH zum früheren Recht nicht grundsätzlich das öffentliche Informationsinteresse.

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/l%C3%B6schungsanspruch-nach-der-ds-gvo-gegen-google-setzt-umfassende

Das Urteil ist NICHT rechtskräftig.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. September 2018). Oberlandesgericht Frankfurt: Google gewinnt Streit über das Recht auf Vergessenwerden. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c840


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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