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Hansestadt Stralsund billigt Verkäufe von Kulturgut nicht

Ich hatte soeben Gelegenheit, erstmals mit Herrn Senator Albrecht zu telefonieren.

Es werden ja nach wie vor wertvolle und meiner Ansicht nach unveräußerliche Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund im Handel angeboten, was wir mehrfach gemeldet haben:

Causa Stralsund: Stadt lässt Antiquare wertvolles und unveräußerliches Archivgut weiterverscherbeln!
http://archiv.twoday.net/stories/219045446 (30.11)

Causa Stralsund: Hassold haut Pomeranica raus
http://archiv.twoday.net/stories/219045903 (1.12.)

Keine frohen Vorweihnachtsnachrichten aus Stralsund
http://archiv.twoday.net/stories/219051099 (8.12.)
Hinweis auf
http://www.blog.pommerscher-greif.de/keine-frohen

Senator Albrecht bedauerte, dass der Eindruck entstanden ist, dass die Stadt nichts gegen die Verkäufe unternehme und kündigte noch für diese Woche eine mit der Staatsanwaltschaft abgestimmte Presseerklärung an.

Die in meinem Beitrag vom 30.11. zitierte Mail des Augusta-Antiquariats enthält folgende Sätze: “Alle nun im Netz befindlichen Bücher oder Broschüren stammen nicht aus der Gymnasial-Bibliothek und dürfen somit weiterhin verkauft werden. Dies ist vertraglich und rechtlich abgesichert.” Diese Aussage hat Senator Albrecht ausdrücklich dementiert.

Kommentar:

Je eher Erwerber von Stralsunder Kulturgut Bescheid wissen, um so besser. Die jetzt angekündigte öffentliche Erklärung der Stadt hätte schon längst erfolgen müssen. Alle Erwerber von Stücken aus dem Stadtarchiv bitte ich, mit uns (meine Kontaktdaten siehe IMPRESSUM rechts), der UB Greifswald oder der Hansestadt Stralsund Kontakt aufzunehmen.

Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

?s=stralsund

Update:

http://schmalenstroer.net/blog/2012/12/wie-geht-es-weiter-in-stralsund


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Dezember 2012). Hansestadt Stralsund billigt Verkäufe von Kulturgut nicht. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bkwj


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

9 Gedanken zu „Hansestadt Stralsund billigt Verkäufe von Kulturgut nicht“

  1. Das Dementi verstehe ich nicht ganz. Heißt das nicht, dass die Antiquare nun doch (weiter) “vertraglich zugesicherte” Exemplare aus Stralsund verkaufen dürfen? Weil ihnen zum Beispiel – ich spekuliere – bei den Rückgabeverhandlungen welche überlassen wurden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Händler in diesem Punkt die Unwahrheit sagen, das wäre recht dumm angesichts der unverwechselbaren, weil gestempelten Angebote auf dem Netzmarkt.

    1. Albrecht war eindeutig Er hat eindeutig bestritten, dass die Stadt nichts gegen die Veräufe hat und dass es solche Absprachen gab. Hinsichtlich der Strafbarkeit solcher Verkäufe bleibt abzuwarten, was die Staatsanwaltschaft sagt.

    2. Es sagt übrigens einiges über die beteiligten Antiquare aus, dass sie nach diesem Skandal und nach angeblich kompletter Rückabwicklung immer noch fleißig Bücher aus dem Bestand verkaufen und nicht bis zur Klärung warten.

    3. Wurde der vorherige Verkauf als rechtswidrig beurteilt? Nein, also warum die Bücher nicht weiterverkaufen? Vorauseilenden Gehorsam aus pseudomoralischen Gründen zu fordern ist entweder naiv oder unverfroren, beides ist jedoch schlicht amüsant.

    4. Da das Archivgesetz der Stadt Stralsund den Verkauf verbietet, bestehen zumindest deutliche Zweifel an einer Rechtmäßigkeit. Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit – es ist ja kein Thema, die entsprechenden Bücher aus dem Angebot zu nehmen, dies dauert nicht sehr lange und der Wert der Bücher dürfte in der kurzen Zeit, die eine derartige Prüfung dauert, auch nicht sonderlich schwanken. Alte Bücher sind kein Hackfleisch, das nach ein paar Tagen schlecht wird, sondern sind in zwei oder drei Wochen immer noch gleich viel wert.

      Nebenbei: Wenn man gerade an einem potentiell illegalen Kulturfrevel beteiligt ist, sollte man unter Umständen ganz kleine Brötchen backen.

    5. Oho oho die Sippenhaft greift wieder und wiedermal bin ich kein Antiquar…
      …und immer noch wurde der frühere Verkauf nicht als unrechtmäßig identifiziert. Im Gegenteil, er wurde vielmehr aus der Einschätzung des eigentlich diskutierten Bücherverkaufs der sog. “Causa Stralsund” explizit ausgenommen… Aber Vorurteile halten sich halt und der Archival`sche Größenwahn mit dem üblichen Vorwurf der Inkompetenz gegenüber Andersdenkenden sowieso…

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