Wenige neue Informationen bringt
Bücherskandal im Stralsunder Stadtarchiv
von Ralph Schipke
Pure Notwehr oder Kulturbarbarei?
Stralsund trägt voller Stolz den Titel „Weltkulturerbe“ – für seine mittelalterlichen Backsteinbauten. Doch in einem der historischen Gemäuer schimmelte ein anderer Kulturschatz vor sich hin. Bis Bücher in Internet-Antiquariaten zum Kauf angeboten wurden.
Aus den Gutachten zum Schimmelbefall, verlinkt auf
geht hervor, dass nur ein Teil des Archivbestands Schimmelbefall aufweist.
Der Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft Ralf Lechte bestätigt den Eingang gleich mehrerer Anzeigen in Sachen Stadtarchiv. Die wichtigste kommt von der Stadt und richtet sich gegen die entlassene Archiv-Direktorin Dr. Regina Nehmzow. Gegenstand seien sowohl der ungenehmigte Bücherverkauf zu Beginn des Jahres, als auch der vom Hauptausschuss am 5. Juni beschlossene „Verkauf Teilbestand Gymnasialbibliothek“. Durch diese Vorlage fühlten sich die Stadtvertreter im Hauptausschuss offenbar „nicht angemessen beraten“, so Lechte.
Die eingeleiteten Ermittlungen dürften sich sehr komplex gestalten. Es sei zu recherchieren, welche Bücher, zu welchem Preis, wann und an wen veräußert wurden. „Die Bücher wurden ja zum Teil kistenweise verkauft“, sagt Lechte. Offenbar fehlten die Nachweise in Katalogen und Bestandslisten des Stralsunder Stadtarchivs. Ziemlich sicher ist sich der Jurist, dass es sich um den Vorwurf von „Haushaltsuntreue“ handelt, der juristisch verfolgt wird. Es gebe aber keine Hinweise, dass Geld in die private Kasse der Archivarin geflossen sei.
Diese Auskünfte der Staatsanwaltschaft sind neu.
3000 laufende Meter Akten zur Stadtgeschichte beherbergt das Stralsunder Archiv. Darunter auch 125 000 Bibliotheksbände. War es fachlich also mindestens fragwürdig, einzelne Dubletten, Bücher, die als „Zweitexemplar“ auch noch in anderen Beständen des Archivs vorhanden waren, zu veräußern? So etwas sei übliche Praxis von Bibliotheken und Archiven in aller Welt, ist auf einschlägigen Internetforen von Archivaren zu lesen und von anderen Fachleuten zu erfahren.
War der Stralsunder Verkauf trotzdem „Kulturbarbarei“? Gutachter berufen sich in ihrer Wertabschätzung besonders auf einen Verkaufskatalog des Antiquars Peter Hassold aus dem schwäbischen Dinkelscherben. Der Buchhändler ist „es leid, mich mit diesem Thema immer wieder zu beschäftigen. In den letzten Wochen bin ich immer wieder beschimpft und beleidigt worden und das, obwohl ich der Stadt großzügig entgegengekommen bin“, schreibt er in einer traurigen Mail. „Hätte ich nur geahnt, was da auf mich zukommt, hätte ich einen großen Bogen um Stralsund gemacht.“
Die Relativierung der Kulturgutverluste ist ärgerlich. Wo werden denn solche Verkäufe frühneuzeitlicher angeblicher Dubletten wie in Stralsund als normal hingestellt? Welche “einschlägige Internetforen” meint der Nordkurier?
Dass das Verhalten Hassolds, der munter weiterverscherbelt, extrem fragwürdig ist, kümmert die Zeitung nicht, die mit uns keinen Kontakt aufgenommen hatte und auch die Petition unterschlägt.
Großzügig entgegengekommen? Immer noch nimmt die Journaille – das steht für Journalistenpack – keine Notiz von meiner Schätzung, dass Hassold allein bei Reiss ca. 140.000 Euro verdient haben dürfte.
http://archiv.twoday.net/stories/219022356
Das Schweriner Innenministerium hat inzwischen beide Buchverkäufe als rechtswidrig eingestuft. Ein Sprecher nennt den Vorgang gegenüber dieser Zeitung einen „klaren Satzungsverstoß“. Die Bücher seien als Kulturgut klassifiziert und somit im Prinzip unverkäuflich. Dass Nehmzow selbst versucht hat, Teile der Archivalien als Kulturschätze deklarieren zu lassen, um besser an Fördermittel zu gelangen, erfährt man aus Schwerin leider nicht. Die Fraktion „Die Linke“ im Stralsunder Stadtparlament möchte nicht länger im Nebel stochern. Linkspolitiker Wolfgang Meyer äußerte die Vermutung, dass die Stadtspitze bereits seit längerem von dem Schimmelbefall im Archiv wusste. Und fordert einen Untersuchungsausschuss. Seine Fraktion legt noch nach: Archivbau geht vor Ozeaneums-Erweiterung!
Neu ist, dass das Innenministerium beide Buchverkäufe als rechtswidrig bewertet, was es übrigens keine Veranlassung sah mir mitzuteilen, obwohl ich viele Mails an es gerichtet hatte.
Wie deklariert man Archivalien als “Kulturschätze”? Ist die Einsparung von 2000 Euro Landeszuschuss gemeint, die hier im Juli berichtet wurde?
http://archiv.twoday.net/stories/109324808
Auch dieser Nordkurier-Artikel ist wie andere Berichte der Printpresse fragwürdig. Es wird einseitig die Position des Antiquars referiert, ohne mit einem Wort auf die Berichterstattung hier, durch Margret Ott oder auf Facebook einzugehen.
Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft Stralsund, Foto: Klugschnacker http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Dezember 2012). Nordkurier zur Causa Stralsund. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bkvm