Facebook muss die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte so beachten wie der Staat, sagt das Oberlandesgericht München. Interne Löschvorgaben seien ungültig.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. September 2018). Oberlandesgericht München: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht bei Facebook. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c82c