Lehmann durfte sich im Jahrgang 2012 der ZGO ausbreiten, wobei unter Schwarzmaier dergleichen wohl nicht möglich gewesen wäre.
Ebenso wie Hans Bayer – siehe http://archiv.twoday.net/stories/38768067 – darf Lehmann seine unsäglichen Aufsätze in seriösen landesgeschichtlichen Organen unterbringen, obwohl man ihm längst das Handwerk hätte legen sollen.
Welchen unglaublichen Stuss die früher angesehenen “Blätter für deutsche Landesgeschichte” von ihm 1994 zum Turnierwesen im 11. Jahrhundert (und Rüxner) abdruckten, kann man auch online nachlesen:
http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000334,00071.html
Zu weiteren Machwerken Lehmanns siehe den OPAC der Regesta Imperii (wenn nicht gerade offline, wie jetzt).
Einige Aufsätze in der Hohenzollerischen Heimat sind online:
http://www.hohenzollerischer-geschichtsverein.de/hohenz._heimat,107,107.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Dezember 2012). Qualitätssicherung in der Mediävistik – oder Narrenfreiheit für Hans-Dieter Lehmann. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bkun