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Stralsund: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Bücher

Die Hansestadt Stralsund hat ihre Website aktualisiert.

http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument

Das Raumluftgutachten zum Johanniskloster liegt vor und befindet sich in der Auswertung, so dass Rückschlüsse zum Umgang mit dem Johanniskloster bzw. Stadtarchiv gezogen werden können.

Im Rahmen einer ersten Maßnahme erfolgt seit dem 12. Dezember die Komplettreinigung des Haupthauses des Stadtarchivs bis auf die Magazinräume durch eine Fachfirma. Diese Maßnahme ist am 20. Dezember 2012 abgeschlossen.

Nach einer Prioritätenliste wird festgelegt, welche Buchbestände vordringlich gereinigt werden müssen. Es werden “reine Werkbänken” eningerichtet, an denen jedes einzelne befallene Buch von Archivmitarbeitern gereinigt werden kann.
Der Bestand der Gymnasialbibliothek wird dabei als einer der ersten Teilbestände gereinigt und in diesem Zusammenhang die notwendigen Bestandsverzeichnisse gefertigt.
Der Lesesaal wird als Arbeitsbereich für die Erfassung und Katalogisierung eingerichtet. Dazu steht Reproduktionstechnik und eine professionelle Archivsoftware zur Verfügung.
Die so geordneten und verzeichneten Bestände werden in geeigneten Räumen der Stadtverwaltung oder in Thermocontainern zwischengelagert. Für die anschließende längerfristige Aufbewahrung wird ein Depot geschaffen. Dazu laufen die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten. Parallel wird an der langfristigen Nutzungskonzeption für das Johanniskloster gearbeitet.

Derzeit bemüht sich die Hansestadt Stralsund, bereits durch den Antiquar veräußerte Exemplare zurückzuerhalten und sie wieder in die Bestände der Gymnasialbibliothek einzuordnen. Parallel dazu laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, in deren Ergebnis Bücher aus unrechtmäßigem Erwerb beschlagnahmt und an die Hansestadt zurückgegeben werden. Bisher ist eine Reihe von Hinweisen auf entsprechende Angebote eingegangen. Jeder Einzelfall wird geprüft.
Darüber hinaus zeigt sich das Antiquariat kooperativ, indem es versicherte, jene aus Stralsund erworbenen Bücher wieder zurückzugeben, die nachweislich in die Gymnasialbibliothek gehörten. Dazu gehören auch solche Bücher, die Privaterwerber aus diesem Corpus erworben hatten und nun an den Antiquar zurückgegeben haben.

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Dezember 2012). Stralsund: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Bücher. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bkul


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

7 Gedanken zu „Stralsund: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Bücher“

  1. Kleiner Gedanke: Wenn der vom Stadtrat abgesegnete Verkauf schon so illegal war, dass die Staatsanwaltschaft die Bücher beschlagnahmt, müsste das dann nicht auch für die vorigen, nicht abgesegneten Verkäufe gelten? Und müssten die Bücher dann nicht auch direkt mitbeschlagnahmt werden?

    1. Gute Frage Mich stört das auch gewaltig, dass die Antiquare bis jetzt den Eindruck erwecken dürfen, dass die vorhergegangenen Verkäufe in Ordnung waren. Man agiert in Stralsund einigermaßen unbedarft und lässt wertvolle Zeit verstreichen.

    2. Da ist einiges ungereimt. Wozu die Anschaffung von (fünfstellig teuren) “Werkbänken” (Plural) und den Einsatz von (i. d. R. nicht für Bestandsreinigunge ausgebildeten) “Archivmitarbeitern”? Das sieht nach eher offentlichkeitswirksamem (politisch motiviertem?) Aktionismus aus, zumal weder das bereits gutachtende ZfB Leipzig noch Greifswald mit seinem Angebot irgendwie zur Sprache kommen. – Wieso spricht der Antiquar (wiederholt) von einer teuren Reinigung, die er den erworbenen Bestanden habe zukommen lassen, aber andererseits (ebenso wiederholt) von “Vernichtung” derselben? Meiner Meinung nach ebenso wenig zu beantworten wie die Frage von Schmalenstroer. Die Causa wird immer rätselhafter.

    3. Ich würde auf eine unterschiedliche Behandlung des Bestandes tippen – Bücher, die mit etwas Restaurierung einen deutlich höheren Kaufpreis erziehlen konnten, wurden entsprechend gereinigt, Bücher mit eher geringem Wert hingegen aussortiert.

    4. Schon klar, ich wollte eigentlich auf etwas anderes hinaus: ein Antiquar schaut beim “Rosinenpicken” eines Konvoluts natürlich auch auf Schäden und erkennt massiven Befall, wie er angeblich seit Jahren im Archiv herrschen soll, doch sofort und sieht vom Kauf natürlich ab. Es sei denn, er hat gar nicht mehr nachgeschaut, vielleicht, weil vorherige Lieferungen, von denen ja unterdessen auch die Rede ist, sämtlich in Ordnung gewesen waren? Wenn du Konvolute erwirbst, musst du vorher gucken gehen, hernach kannst du – logischerweise – nicht mehr reklamieren…

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