“Zwei Journalisten des Hamburger Abendblatt standen in Hamburg vor Gericht, weil Sie aus einer Strafakte WhatsApp-Konversationen zitiert hatten. Sie wurden von den Vorwürfen freigesprochen. Zwar hätten die Reporter rechtswidrig gehandelt, so das Gericht. Allerdings sei ihnen kein Vorwurf zu machen, weil sie zuvor den Hausjuristen gefragt haben.”
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Klaus Graf (25. September 2015). "Unter Investigativ-Journalisten ist es ein offenes Geheimnis, dass in Fällen der Zitierung aus Ermittlungsakten höchst unterschiedlich verfahren wird" Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bfag