Rechtsanwalt Weiß berichtet über eine Abmahnung, die sein Mandant wegen eines Vorschaubildes in einem Facebookbeitrag erhalten hat. Nach Aussage des Kollegen Weiß wurde die Abmahnung von der Kanzlei Pixel.Law für eine Frau Gabi Schmidt verschickt (beide sind bereits in der Vergangenheit durch Abmahntätigkeit aufgefallen).
Gefordert wird die Summe von knapp 1.800 € (Abmahngebühren und Schadensersatz)
RA Schwenke empfiehlt: “Kalkulieren Sie mit einem möglichen Urheberrechtsrisiko von 700 €/ Jahr. Das heißt, rechnen Sie sich aus, ob es sich für das Geld lohnt auf die Vorschaubilder zu verzichten. Ich rate ohnehin jedem, der Social Media Marketing betreibt zu einer solchen Rücklage, da es praktisch kaum möglich ist soziale Medien zu nutzen, ohne Urheberrechtsverstöße zu begehen.”
Update:
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2013/01/05/facebook-vorschaubilder-abmahnungen-und-aufmerksamkeit
http://archiv.twoday.net/stories/233326527
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Januar 2013). Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebooks Teilen-Funktion. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bksj
So langsam wäre ich dafür, dass wir ein alternatives Internet errichten, in das wir keine Anwälte lassen…