Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in ihrer Ausschreibung zur beweissicheren Langzeitspeicherung für eine Lösung auf Basis der TR-03125 entschieden:
http://www.move-online.de/index.php?schrift=2&modus=g&menu=1&page=meldungen&data=14939
Nach u.a. dem Bundesministerium für Gesundheit einschl. des Geschäftsbereichs setzt damit eine weitere Bundesbehörde eine gerichtsfeste Aufbewahrung ihrer elektronischen Unterlagen um.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
schwalmpotsdam (8. Januar 2013). Bundesagentur für Arbeit führt beweissichere Langzeitspeicherung nach TR-ESOR ein. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bkri