Niels Becker: Bern von Reichenau. De nigromantia seu divinatione daemonum contemnenda sowie drei Predigten (de pascha, in epiphania Domini, in caena Domini). Edition, Übersetzung, Kommentar (Editiones Heidelbergenses 36). Heidelberg: Winter 2017. 419 Seiten, 60 Euro. ISBN 9783825368388.
Die erst im Mai 2018 ausgelieferte Heidelberger Dissertation (auf die mich Herr Marxreiter hinwies), eine Edition und Übersetzung der lange verschollenen Nigromantia des Bern von Reichenau, verrät mit keiner Silbe, dass kurz zuvor Benedikt Marxreiter den gleichen Text als Dissertation herausgegeben und ebenfalls ins Deutsche übertragen hatte (meine Besprechung erschien in der ZGO 2017, Recensio-regio.net bzw. Archivalia). Zunächst stellt man sich die Frage, ob man diese Doppelarbeit nicht hätte vermeiden können und nach welcher Ausgabe man das Werk nun zitieren soll? Nach der besseren (und wenn ja, welche ist das?) oder der jüngeren oder womöglich nach beiden? Herr Marxreiter braucht sich wenig Sorgen zu machen, der prominentere Erscheinungsort und die historische Ausrichtung wird ihn auf Dauer bevorzugen. Obwohl es eigentlich noch zu früh für einen Blick in den KVK ist, zeigt sich schon, dass die umfangreichere Studie Beckers sehr viel weniger angeschafft wird als die schmale Arbeit Marxreiters. In Bayern kann man derzeit nur in vier Bibliotheken die Arbeiten nebeneinander legen, im ganzen nord- und ostdeutschen Gebiet (GBV, KOBV und östlicher SWB) gibt es noch keinen einzigen Standort für Beckers Buch. Man braucht auch wenig Phantasie für die Vorhersage, dass Mittellateiner und Philologen, von denen es schlicht und einfach viel weniger gibt, Becker auswählen werden, der ja auch u/v nicht normalisiert (aus Retrieval-Sicht kein Vorteil), während die Historiker bei Marxreiter zugreifen dürften. Wenn man die Sachlage eingehender reflektiert, kann man aber zu dem Schluss kommen, dass solche “restudies” viel zu selten vorkommen und mit der doppelten, Vergleichsmöglichkeiten eröffnenden Bearbeitung desselben Textes ein ausgesprochener Glücksfall für die Wissenschaft gegeben ist. Ein detaillierter Vergleich der beiden Arbeiten, den ich hier nicht vorlegen will, wäre verdienstvoll. Doch bereits jetzt meine ich feststellen zu können, dass auch Becker eine solide Arbeit vorgelegt hat.
Becker übergeht meinen Anteil an der Geschichte der Wiederentdeckung der Nigromantia (vgl. Marxreiter S. 24 und meine oben zitierte Rezension). Seine Beobachtungen zu den für Peutinger tätigen Schreibern (für Marxreiter ist es ein und derselbe) stützen sich auf paläographische Argumentationen und verdienen Beachtung. Die Überlieferungsgeschichte des Harleianus 3668 (S. 47-53) wird von Becker erheblich ausführlicher dargestellt. Während Marxreiter hinsichtlich der Ulrich-und-Afra-Connection Peutingers eher skeptisch ist, vermutet Becker, Peutinger habe Zugriff auf von 1510 bis 1516 in St. Ulrich und Afra befindliche Reichenauer Handschriften gehabt (S. 38-46). Den Hinweis auf die gemeinsamen Interessen von Peutinger und des Konventualen Veit Bild finde ich nicht abwegig. Es ist zu bezweifeln, dass ein auf die Reichenau gesandter Schreiber Peutingers die früh- und hochmittelalterliche Überlieferung kundig hätte sichten können. Unterstützung hätte er nach jetzigem Kenntnisstand wohl nur von den Reformmönchen aus Augsburg oder von Gallus Öhem bekommen können.
Da Marxreiter laut MGH an einer Edition der von Alois Schütz entdeckten St. Galler Chronik arbeitet, über die er sich 2016 im Band “Gesammeltes Gedächtnis” (Rezension in Archivalia) geäußert hat (S. 58, 156-159 Katalog Nr. 15), will ich mich mit dem Hinweis begnügen, dass nicht nur Öhems Reichenau-Chronik, sondern auch seine um 1510 verfasste Reichenauer Reichschronik im Wiener Cod. 2027 (von Felix Heinzer als Öhem-Autograph erwiesen) die St. Galler Annalen (oder Chronik) benutzt hat. Diese sind in der einzigen bekannten Abschrift SuStB Augsburg 2° Cod 254 (entstanden bereits um 1500 und von Peutinger durchkorrigiert) online. Bereits Helmut Maurer hatte in der Festschrift für Thomas Zotz (Adel und Königtum im mittelalterlichen Schwaben, 2009, S. 197 Anm. 26) die Benützung durch Öhems Reichenau-Chronik angemerkt. Ein Beispiel: Die Ereignisse – Belagerung Sigmaringens (1077, vgl. Regesta Imperii mit Zitat der St. Galler Quelle aus der Ausgburger Handschrift; Meyer von Knonaus Jahrbücher 3, S. 26f. Anm. 34, PDF) und schmähliche Flucht des Gegenkönig Rudolfs, Hoftag Heinrichs an Pfingsten, Vertreibung eines bayerischen Grafen Eckehard – folgen sowohl in der Reichenauer Chronik (ed. Brandi, S. 97f.) als auch in der autographen Reichschronik (Bl. 68v, ed. Gertrud Blaschitz S. 313) unmittelbar aufeinander und stammen aus den St. Galler Annalen (Digitalisat von Bl. 18v). Nur das erste Ereignis hat die zweite Fortsetzung der Casuum s. Galli (die Edition von Leuppi habe ich nicht zur Hand, daher zitiere ich nach dMGH). Für die Bl. 69r der Reichschronik berichtete Schlacht von Mellrichstadt (1078, vgl. Regesta Imperii) und die Gefangennahme und Tötung des Erzbischofs von Magdeburg, die in der Reichenau-Chronik fehlen, fand Blaschitz (S. 790) keine Quelle. Die Namensformen der Augsburger Handschrift (Bl. 19r) und Öhems Reichschronik stimmen überein: madilrichisstat/madilrychistat; partenopolitanus (nach Korrektur)/partenopilitan. Auch Öhems Wissen von der unmittelbar anschließend gemeldeten Belagerung Tübingens stammt aus der gleichen Quelle (zitiert in den Regesta Imperii). (Die Seiten 313-314 der nur an wenigen Standorten vorhandenen maschinenschriftlichen Edition von Blaschitz aus dem Jahr 1983 habe ich auf Commons verfügbar gemacht.)
Öhem hat offenbar den Rang der St. Galler Quelle erkannt. Wenn eine Abschrift dieses Werks bei Peutinger landete, möchte ich annehmen, dass dieser Fund eher auf Öhem als auf die Augsburger Benediktiner zurückgeht. Vielleicht sollte man vorsichtig davon ausgehen, dass die Reichenauer Texte auf mehreren Wegen nach Augsburg gelangt sind.
Beckers Erläuterungen zur Nigromantia, die er in 48 Kapitel eingeteilt hat, sind sehr viel umfangreicher und detaillierter, während Marxreiter mit einer prägnanten Zusammenfassung der Argumentation Berns punkten kann. Die Übersetzung Beckers ist etwas freier als die Marxreiters und liest sich meist etwas flotter. Nicht kommentiert werden die drei bislang ungedruckten Predigt-Texte aus der Feder Berns, die Becker seiner Ausgabe der Nigromantia beigibt: S. 166-177 Sermo de pascha, aus St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. 898 S. 50-58 (das Digitalisat e-codices.ch wird nicht erwähnt); S. 178-183 Sermo in epiphania Domini, aus Heidelberg, UB, Cod. Sal. IX 20, Bl. 61r-62v (Digitalisat UB Heidelberg, ebenfalls nicht erwähnt); S. 184-193 Sermo in caena Domini, aus der gleichen Heidelberger Handschrift, Bl. 63r-65v. Beckers Arbeit beschließen erfreulicherweise Indices der Handschriften, Personen, Orte und Sachen.
Wer ernsthaft mit Berns Nigromantia arbeiten will, braucht beide Ausgaben.
8.10.2020 Michael Schonhardt merkt in der HZ 311 (2020), S. 195 an: “In sechs gelungenen Kapiteln nähert sich Becker zunächst Autor, Werk und dem dazugehörigen Forschungsstand (allerdings ohne Verweis auf einen wichtigen Blog-Beitrag von Klaus Graf)”. Wie ich schon in https://archivalia.hypotheses.org/64369 feststellte, war es kein Blog-, sondern Mailinglistenbeitrag.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. September 2018). Weitere Ausgabe der Nigromantia von Bern von Reichenau. Archivalia. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c7zg
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