Der BGH gab dem ZDF Recht:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX%20ZB%2010/18
Zitat aus der Entscheidung:
Die Antragsgegnerin ist, wie schon gesagt, nicht berechtigt zu behaupten, dass die im heutigen Polen belegenen Konzentrationslager Majdanek und Auschwitz von Polen betrieben worden seien. Die Wertung des Gerichts des Urteilsstaates, sie habe durch die Veröffentlichung der eingangs wiedergegebenen Programmankündigung die polnische Geschichte verfälscht und die Persönlichkeitsrechte des Antragstellers, insbesondere dessen Nationalidentität, verletzt, braucht sie jedoch nicht als eigene zu übernehmen.