“Eine Schülerin benutzt für ein Referat ein Foto, das sie im Internet gefunden hat. Das Referat stellt sie dann auf die Schul-Homepage – und wird vom Fotografen abgemahnt. Über diesen Fall urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof – und gab dem Fotografen recht.
Interessant an dem Fall ist, dass im Vorfeld der EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona argumentierte, dass die Nutzung des Bildes aus verschiedenen Gründen rechtens sei”.
Leonhard Dobusch kommentierte: Keine Gnade bei Schülerreferat im Netz: EuGH-Urteil verlängert Abmahnung von Bagatellen
Bild der spanischen Stadt Córdoba, das unter einer offenen Lizenz verfügbar ist. (Bearbeitung: Leonhard Dobusch) CC-BY 2.0 James (Jim) Gordon</a