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Weil er eine Meldung auf dem Kurznachrichtendienst Twitter weiterverbreitet hat, ist ein Journalist beim Bezirksgericht Zürich wegen Verleumdung angeklagt

http://webpaper.nzz.ch/2015/09/27/schweiz/N5212/journalist-landet-nach-doelf-tweet-vor-dem-richter?guest_pass=16dd7e265c%3AN5212%3Acf52e17a22c021609db15946c0962279ebc4a05a

“Im Tweet, der ursprünglich vom anonymen Twitterer @KueddeR verfasst worden ist, war der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei als «Hermann ‹Dölf› Lei» bezeichnet worden. Mit dem Zusatz «Dölf», so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift, sei suggeriert worden, Lei sympathisiere mit Adolf Hitler und dessen nationalsozialistischem Gedankengut.”

Die Schweiz hat es eh nicht so mit der Meinungsfreiheit.

Siehe auch
https://www.woz.ch/-2e80


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. September 2015). Weil er eine Meldung auf dem Kurznachrichtendienst Twitter weiterverbreitet hat, ist ein Journalist beim Bezirksgericht Zürich wegen Verleumdung angeklagt. Archivalia. Abgerufen am 9. November 2025 von https://doi.org/10.58079/bf9j


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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