Siehe auch
+ Diskussion auf INETBIB
Rechtlich scheint es mir ziemlich eindeutig zu sein, dass die UB aufgrund von Art. 3 GG keinen Anbieter bevorzugen darf.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Februar 2013). Open-Access-Feind Reuß gegen Amazon-Links im Katalog der Heidelberger UB. Archivalia. Abgerufen am 13. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bkjh