Sybille Baumbach bat mich um Veröffentlichung der folgenden Information:
Das Hamburger Staatsarchiv hat diesen Monat den für die historische Forschung wertvollen Bestand 352-5 Gesundheitsbehörde-Todesbescheinigungen vernichtet (nach der Kommentierten Übersicht über die Bestände des Staatsarchivs der Freien und Hansestadt Hamburg von 1999 umfasste die Laufzeit des Bestandes den Zeitraum von 1837-1953 und hatte einen Umfang von 95,6 m).
Die Nachricht von der kompletten Kassation wurde von dem Leiter des Hamburger Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin am Universitätsklinikum Eppendorf, Prof. Dr. Philipp Osten, via Twitter veröffentlicht und ist vom Hamburger Staatsarchiv bestätigt worden.
Die Begründung der für die Aktenvernichtung zuständigen Sachbearbeiterin des Staatsarchivs, es hätte sich um eine “Doppelüberlieferung” gehandelt, ist unzutreffend.
Die Todesbescheinigungen enthielten neben persönlichen Daten des/r Verstorbenen (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Stand, Geschäft, Wohnanschrift, Ort des Todes, Tag und Stunde des Todes) die Todesursache. Mitunter wurden ebenfalls genannt: 1) die Grundkrankheit, 2) die begleitenden Leiden und 3) die unmittelbare Todesursache. Die Todesbescheinigungen gaben weiter Auskunft darüber, ob der/die Verstorbene ärztlich behandelt wurde und seit wann diese/r in Behandlung war. Schließlich erfolgte die Unterschrift des ausstellenden Arztes.
Die genannten Informationen finden sich keineswegs durchgängig in den Sterbeurkunden. Todesursachen werden von den Standesämtern in Hamburg lediglich für den Zeitraum von ca. 1938/39 bis 1957 erfasst.
Der Bestand hatte nicht nur für Genealogen, sonders insbesondere auch für die Geschichte der Medizin eine Bedeutung, u.a. ermöglichte er Fragen nach Erbkrankheiten, Häufung von Krankheiten in bestimmten Straßen und Stadtteilen Hamburgs, Kinderkrankheiten, und Epidemien (Spanische Grippe, Cholera, wo und wann ausgebrochen?).
Der jetzt vernichtete Bestand ist seit vielen Jahren für die wissenschaftliche Forschung genutzt und entsprechend als Quelle zitiert worden. Diese Angaben sind nun nicht mehr überprüfbar.
Der Bestand gehörte zu einem der Aktenbestände des Hamburger Staatsarchivs, der als Grundlage für die Ermittlung der von den Nationalsozialisten ermordeten Menschen diente. Die Ergebnisse wurden im Gedenkbuch „Hamburger jüdische Opfer des Nationalsozialismus“ 1995 vom Staatsarchiv selbst herausgegeben.
Die vollständige Kassation dieses Aktenbestandes ist nicht nachvollziehbar. Es hat den Anschein, als ob die Vernichtung ohne historische Kenntnisse von der Bedeutung dieser Quelle vorgenommen wurde.
Ich selbst finde diese Aktenvernichtung ungeheuerlich, zumal auch Unterlagen der NS-Zeit kassiert wurden und erinnere mich an frühere umstrittene Kassationen:
https://archivalia.hypotheses.org/28964
Eine Stellungnahme des Staatsarchivs Hamburg und des VdA frage ich an.
Es gibt keine Berichterstattung darüber. Mitarbeitern der Stolpersteininitiative Hamburg wurde nach Vorlage der Bestellscheine vorgestern mitgeteilt, der Bestand sei „kassiert“; Informationen der Todesbescheinigungen seien redundant. Diagn. + Ärztenamen finden sich aber nur dort.
— Philipp Osten (@Medgesch) 20. Juli 2018
1. August 2018: Update https://archivalia.hypotheses.org/75727
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Juli 2018). Neuer Kassationsskandal im Staatsarchiv Hamburg. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c7ug
Das Staatsarchiv hat im 2. Quartal 2018 den Bestand 352-5 Gesundheitsbehörde – Todesbescheinigungen bewertet und ärztliche Todesbescheinigungen für den Zeitraum 1876 bis 1953 mit einem Umfang von ca. 45 lfd. Metern nachkassiert.
Bereits in den 1960er Jahren wurden die Todesbescheinigungen nicht als grundsätzlich archivwürdig bewertet, sie sollten zunächst offenbar nur „hilfsweise“ aufbewahrt werden, da die standesamtlichen Sterberegister noch nicht in das Staatsarchiv gelangt waren. Eine Nachkassation der Jahrgänge 1837–1875 fand dann 1990 statt. Durch die Erstreckung der Archivgesetze auf die Personenstandsunterlagen, die das Bundesministerium des Innern auf Vorschlag der staatlichen Archivverwaltungen in seinen Entwurf des neuen Personenstandsgesetzes aufgenommen hatte, und die daraufhin seit 2009 ins Staatsarchiv gelangten standesamtlichen Personenstandsbücher (Best. 332-5 Standesämter) konnten nun Sterbedaten (Sterbedatum, Sterbeort) und weitere Informationen zur Person (u.a. Angabe zu Familienstand und Name des den Tod Anzeigenden) auf direktem Wege in den Sterbebüchern ermittelt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde eine erneute Aktenanalyse durchgeführt, um den Quellenwert der Todesbescheinigungen unter aktuellen Gesichtspunkten beurteilen zu können.
Ausführliche Informationen zu dieser Bewertung des Bestandes 352-5 Gesundheitsbehörde – Todesbescheinigungen finden sie auf unserer Website https://www.hamburg.de/contentblob/11441562/9b6de9f3b335bbb8dc2338e8fe5e119e/data/todesbescheinigungen.pdf
Mittlerweile gibt es eine Stelkungnahme des StA Hamburg, auf die hier hingewiesen werden sollte: https://www.hamburg.de/contentblob/11441562/9b6de9f3b335bbb8dc2338e8fe5e119e/data/todesbescheinigungen.pdf
Danke für den Link! Hätte man dies nicht mit potentiell interessierten Nutzergruppen im Vorfeld besprechen bekönnen? Wir müssen mit ihnen reden und ihre Anregungen – und auch Ängste – ernst nehmen, denn so können wir einen “shitstorm” vermeiden, der auch immer an den übrigen Archiven hängenbleibt – a la “Jaja, Ihr werft nichts weg wie die Hamburger” …..
Ich finde die Stellungnahme, ehrlich gesagt, nicht sehr stichhaltig. Man kann ja über Nachkassationen diskutieren, auch viele der angesprochenen Punkte sind sicher richtig – aber: Eine Nachkassation sollte sich doch grundsätzlich verbieten, wenn mit den Unterlagen schon gearbeitet wurde! Wissenschaftliche Arbeiten im Nachhinein durch die Vernichtung von Nachweisen zu entwerten, kann ja kaum ein hinnehmbarer Kollateralschaden archivischer Arbeit sein!
Hätte man dies mit den aktuellen Nutzenden des Bestandes besprochen, hätte m. E. eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden werden können.
Bei Vorgängen wie diesem, die nur zu perfekt in die aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklung passen, fällt es mir äußerst schwer an einen Zufall, bzw. die Dummheit/Unwissenheit der Verantwortlichen zu glauben. Man fragt sich schon, welche politische Grundhaltung die jeweiligen Entscheider so besitzen, bei so wenig Sensibilität.
Ja, Hanlon’s Razor, ich weiß.
War mir immer ein Anliegen.
Ein solche Kassationsentscheidung spricht eigentlich für ein möglichst breite Beteiligung von Wissenschaft und Bürgergesellschaft am Kern unserer Arbeit, oder?