Die böswillige Ignoranz der deutschen Bibliotheken
gegenüber der Public Domain kann man auch als Variante der
Open-Access-Heuchelei
http://archiv.twoday.net/stories/2518568
einstufen. Durch mangelnde Zusammenarbeit mit freien
Projekten, durch schamloses Abkassieren, wenn diese auf die
Idee kommen, ein paar kostenlose Scans zu erbitten, durch
Digitalisierungstarife, die nichts anderes als Wucher sind,
durch so gut wie keine kostenlose Auftragsdigitalisierung,
durch organisatorische Maßnahmen, die es erschweren,
gemeinfreie Schriften aus Bibliotheken im Netz
einzustellen, durch Mitgliedschaft bei DigiZeitschriften,
obwohl dieses die Public Domain mit Füßen tritt, wird eine
reiche Public Domain verhindert. Mehr noch: der Idee der
Public Domain und auch der Idee von Open Access, die sich
ja nicht nur auf aktuelle Fachliteratur bezieht, wird so in
gravierender Weise geschadet.
Es steht zu befürchten, dass die in Aussicht genommene
Regelung über verwaiste Werke, die im übrigen keinen Open
Access-Zugang bei der Zugänglichmachung durch die
privilegierten Institutionen vorsieht, die mangelnde Pflege
der Public Domain noch unterstützt. Es wird auch keinen
Rechtsanspruch freier Projekte gegenüber den Institutionen
wie Bibliotheken, Archive geben, die wie bisher nach
eigenem Gutdünken digitalisieren und künftig auch verwaiste
Werke nutzen können. Bibliotheken und nicht irgendjemand
Kompetentes entscheidet, welche verwaisten Werke der
Öffentlichkeit digital angeboten werden.
(1) Wikisource bietet einen unschätzbaren kostenlosen
Service für die Bibliotheken, wird aber von ihnen immer
wieder in schäbiger Weise behandelt.
Nicht nur die Sammlung solider, aufgrund von Scans
transkribierter Quellentexte macht das deutschsprachige
Projekt Wikisource für die bibliothekarische Arbeit
wertvoll, sondern die einzigartigen Nachweisseiten zu
Autoren und Themen, die Übersichtssseiten zu Digitalen
Sammlungen
https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen
oder die Hilfeseiten wie
https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Bibliographieren
https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search
Daher trifft man nicht selten Links zu Wikisource auf
bibliothekarischen Websites an oder z.B. im ZKBW-Dialog.
Wikisource ist Kooperationspartner der “Quellen zur
Geistesgeschichte des Spätmittelalters” der MGH-Bibliothek:
http://www.mgh.de/index.php?id=393
Wer fundiert Informationskompetenz unterrichtet, kommt um
die Nennung von Wikisource aus meiner Sicht nicht herum,
siehe etwa meine eigene Präsentation
https://de.wikiversity.org/wiki/Benutzer:Histo/Wunderwelt
Obwohl ich mich über mein eigenes “Bettel-Netzwerk”
hinsichtlich kostenloser Scans für Wikisource weißgott
nicht beklagen kann (wer mir hilft, sei auch hier herzlich
bedankt), gibt es doch immer wieder Bibliotheken, die sich
wegen ein paar Scans anstellen und Wikisource kostenlose
Digitalisate verweigern. Das ärgert mich, denn es geht nie
um größere Werke. Auch haushalts- und verwaltungsrechtlich
ist es zulässig, von geringfügigen Gebühren abzusehen. Jede
Rechnungsstellung erfordert einen nicht zu unterschätzenden
Verwaltungsaufwand (auch hinsichtlich der Kontrolle und
Durchsetzung des Zahlungseingangs). Fernleihen unter 20
Seiten sind für den Nutzer in der Fernleihgebühr
inbegriffen, aber wir werden sehen, dass der vermeintliche
Königsweg einer Fernleihbestellung zu weiteren Problemen
führt.
Wenn es sich um wenige Seiten handelt, sollte jede
Bibliothek bei privaten Anfragen großzügig sein und Scans
kostenfrei übersenden.
Völlig unverständlich ist es aber, wenn die Wikipedia und
vor allem Wikisource, das die erbetenen Scans auf Wikimedia
Commons oder im Internet Archive allgemein zugänglich
macht, für wenige Seiten in der Regel happige Gebühren
zahlen sollen.
Möglicherweise Alleinbesitz liegt bei der Stadtbibliothek
Hannover vor hinsichtlich der Zeitschrift “Der Philosoph in
der Lüneburger Heide” 1801 vor, in dem Pastor Lambrecht S.
127-138 das erste Gedicht über die Vißbecker Braut
veröffentlichte:
Die Stadtbibliothek Hannover lehnte es im September 2011
ab, einen kostenlosen Scan zur Verfügung zu stellen.
Das Oeuvre des bedeutenden Kulturhistorikers Friedrich von
Bezold ist so gut wie vollständig im Internet einsehbar,
wie meine Nachweise zeigen:
http://de.wikisource.org/wiki/Friedrich_von_Bezold
Auf die Bitte an den Universitätsarchivar von Erlangen um
einen Scan der Erlanger Rede von 1896 antwortete die UB
Erlangen vor einigen Tagen mit folgendem “Angebot”: “Die
Digitalisierung des gewünschten Werkes wird vorgezogen, das
Digitalisat steht voraussichtlich innerhalb von vier Wochen
auf dem Server zur Verfügung. Dafür werden Ihnen 13,50 Euro
in Rechnung gestellt. Sind Sie damit einverstanden?”
Im Rahmen der großartigen Bibliotheksrecherche der
Wikipedia (die ich im Februar 2006 ins Leben gerufen habe)
bekam ich die Scans (es sind ganze sechs Seiten):
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliotheksrecherche
==> Bibliotheken sollten die Bereitstellung gemeinfreier
Literatur im Internet durch kostenlose Digitalisate nach
Kräften unterstützen!
(2) Die meisten Bibliotheken bieten nur völlig überteuerte
Auftragsdigitalisate an.
Vor allem in Universitätsbibliotheken ist es erfreuliche
Praxis, dass Aufsichtsscanner in Selbstbedienung kostenlos
genutzt werden können. Diese Scanner schonen die Bücher und
leisten einen aktiven Beitrag zur Bestandserhaltung. Wieso
zockt man dann bei Auftragsdigitalisaten in unerträglicher
Weise ab?
Zu den Tarifen vgl. die Übersicht, natürlich wieder in
Wikisource:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife
Auch angesichts des Monopolcharakters bei Handschriften und
alten Drucken sollte ein Auftragsscan nicht mehr als 10
Cent kosten. Mindestgebühren (womöglich nicht je Auftrag,
sondern je in die Hand genommenem Buch!) sind
benutzerunfreundlich, lieber sollte bei kleinen Aufträgen
ganz auf eine Rechnung verzichtet werden.
Auf den Copyfraud der Nutzungsbestimmungen des
EOD-Netzwerks, deren Mitglieder teilweise recht moderate
Gebühren verlangen, will ich nicht näher eingehen. Wer ein
gemeinfreies Werk finanziert, hat das Recht, mit den Scans
zu tun, was er möchte.
http://archiv.twoday.net/stories/219051661
(3) Es gibt so gut wie keine kostenlose
Auftragsdigitalisierung.
Als registrierter Benutzer der ULB Düsseldorf konnte ich
unzählige gemeinfreie Werke ins Netz befördern. Andere
Angebote sind nur für Dozenten (Marburger Wunschbuch) oder
Hochschulangehörige (jüngst: Duke University). Oder nur für
dänische Bücher:
http://www.kb.dk/en/nb/samling/dod/index.html
In Grenoble wiederum, wo Digitalisate von jedermann
kostenlos beantragt werden können (was sehr gut angenommen
wird), wird man, wenn man nicht Spezialist für französische
Geschichte ist, kaum etwas finden:
http://archiv.twoday.net/stories/233328574
LeserInnen können so helfen, Lücken zu füllen, die bei den
Massendigitalisierungsprojekten unvermeidlicherweise
anfallen.
==> Wir brauchen erheblich mehr solche kostenlosen
Digitalisierungsservices gemeinfreier Literatur für
Jedermann!
(4) Es ist ein Unding, dass bei Fernleihbestellungen
gemeinfreier Aufsätze keine elektronischen Versionen
geliefert werden, man also anhand des Ausdrucks nochmals
scannen muss, wenn man den Beitrag ins Netz stellen will.
Jedenfalls im HBZ ist – ein Kollateralschaden des § 53a
UrhG – voreingestellt, dass eine bei der nehmenden
Bibliothek einlaufende elektronische Version nur
ausgedruckt, aber nicht als Datei weitergegeben werden
kann. Es versteht sich von selbst, dass es eine unsinnige
Ressourcenverschwendung ist, wenn ein vor 1900 entstandener
Aufsatz, den man pragmatisch als nicht mehr geschützt
betrachten kann, zweimal gescannt wird, wenn er ins Netz
soll. Einmal durch die Bibliothek und zum zweiten Mal –
selbstverständlich in noch geringerer Qualität – durch
denjenigen, der ihn z.B. im Internet Archive hochladen
will.
Praktische Tipps, wie diesem Irrsinn bei Fernleihen zu
begegnen ist, nehme ich gern entgegen.
(5) Gemeinfreie Zeitschriftenartikel und Buchbeiträge
werden für Fernleihe und Dokumentlieferdienste immer wieder
neu gescannt.
Das Hochladen ins Internet Archive geht inzwischen
ratzfatz, wenn man kein eigenes oder ein
Kooperationsangebot gemeinfreier Artikel eröffnen möchte.
Die ganze Erbärmlichkeit des deutschen Bibliothekswesens
zeigt sich daran, dass meine Docster-Idee, in dieser Liste
2001, also vor 12 Jahren, zur Diskussion gestellt, nie
realisiert wurde:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg18577.html
==>Was für Benutzer digitalisiert wird, muss, wenn es
gemeinfrei ist, auch als unselbständige Literatur der
Allgemeinheit online Open Access zur Verfügung stehen.
Das gilt selbstverständlich auch für Gemeinfreies in
Semesterapparaten:
http://archiv.twoday.net/stories/5255903
(6) Das von Bibliotheken getragene DigiZeitschriften tritt
die Public Domain mit Füßen.
Zum Sachstand 2011:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg45888.html
Dort wird dargestellt, dass die Versprechungen aus dem
November 2006 bis heute nicht realisiert sind.
(Ergänzend: Wer als Autor seine eigenen Artikel freigeben
will, erhält eine hinhaltende Mail und es passiert …
NICHTS. Welcher Wissenschaftler hakt dann nochmal nach?
Disclaimer: Da DigiZeitschriften wiederholt gegen eine
Unterlassungsverfügung verstieß, werde ich das Angebot
verklagen.)
==>DigiZeitschriften-Inhalte vor 1925 sollten alle Open
Access sein, jüngere “auf Zuruf” geöffnet werden, wenn der
Autor 70 Jahre tot ist.
Die angeführten Punkte beweisen für mich überdeutlich, wie
weit das deutsche Bibliothekswesen von einer systematischen
Förderung der Public Domain entfernt ist.
Vor allem das Nachweis-Netz der freien Projekte
(Wikisource, Wikipedia), das teilweise die gescheiterten
Murks-Bemühungen der Bibliotheken (z.B. ZVDD) ersetzen
muss, muss dringend mehr gefördert werden, damit
Bibliothekskunden und Wissenschaftler rasch Digitalisate
älterer, auch unselbständiger Literatur finden.
(Zugleich in INETBIB)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Februar 2013). Wikisource und die Ignoranz der Bibliotheken gegenüber der Public Domain. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bkhb