http://haus-des-verstehens.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=677&Itemid=677&lang=de
Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden erstellt, um das öffentliche Wissen der Menschheit zu erweitern. Das impliziert auch, dass jedermann diese Veröffentlichungen kritisieren kann. In der Regel bedarf es eines speziellen Fachverstandes, um dieses Recht auch auszuüben. Aber im Falle einfacher Tatbestände, wie z.B. dem Fälschen von Statistiken, Manipulationen von Bildmaterial oder Textplagiaten, kann und darf jeder gebildete Erdenbürger
wissenschaftliche Fehler und Täuschungen aufdecken. Deshalb
bedarf es im Allgemeinen auch keiner speziellen Fachkunde, um das Abschreiben in einer Doktorarbeit aufzuklären. Im Fall des Schavan-Verfahrens wurde die Prüfung von 7 Fakultätsmitgliedern im Vorverfahren und 15 Fakultätsmitgliedern im Hauptverfahren vorgenommen. Es galt sozusagen einmal ein 14-Augen-, das andere Mal ein 30-Augen-Prinzip.
Wahre Worte!
Es lohnt sich, den Brief ganz zu lesen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. März 2013). Causa Schavan: Düsseldorfer Rektor schrieb an die MitarbeiterInnen. Archivalia. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bkfi