Zitat:
“Während im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes und im Bundesarchiv seit geraumer Zeit die Möglichkeit besteht, das vorgelegte Archivgut mit dem Mobiltelefon oder Fotoapparat selbst zu dokumentieren, führte in der Stasi-Unterlagenbehörde der Versuch einer Wissenschaftlerin, die ihr vorgelegten Aktenblätter zu fotografieren, zu einem sofortigen Hausverbot. So will es das Stasi-Unterlagengesetz.”