Jedes Blog/Blawg ist zehnmal spannender als dieser Ableger von SPeienIEGEL Online. Immer, wenn ich bislang reinschaute, wurde ich enttäuscht.
Professionelle Aufbereitung aktueller juristischer Fälle und Debatten mit den Mitteln des Internet? Fehlanzeige!
Aktuell erwartet man die dubiose Vergabepraxis des OLG München bei den Presseplätzen des NSU-Prozesses ganz oben. Da steht aber etwas anderes, und der Artikel von RA Huff unter “Hintergründe” hat erhebliche Mängel.
Ein guter Blogger würde die Liste der mit einem Platz versehenen Pressevertreter des OLG München verlinken. Und den Beitrag umgehend aktualisieren, wenn die Liste wegen der Beschwerde eines freien Journalisten aus dem PDF geworfen wurde: http://goo.gl/jPoiu
Ein guter Blogger würde auch weitere Artikel zum Fall verlinken, vor allem wenn diese interessante Hinweise bieten, etwa zum Vorgehen beim Mannheimer Kachelmann-Prozess:
Nicht mehr aktuell ist die Formulierung am Schluss “Und vielleicht überlegen sich einige Medien, die einen festen Platz haben, den einen oder anderen nicht zum Zuge gekommenen Journalisten auf ihr “Ticket” am Prozess teilnehmen zu lassen”, denn es ist klar, dass das OLG das nicht akzeptiert. Eine personalisierte Eintrittskarte kann nicht gezielt weitergereicht werden.
Kann jemand, der Journalisten ausbildet, kein Deutsch oder hat die LT am Lektorat gespart? ” ein Losverfahren, dass etwa im Prozess um den Vierfachmord in Eislingen vor dem Landgericht Ulm gewählt wurde”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. März 2013). Gibt es etwas Verschnarchteres als die Legal Tribune? Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bkbd