„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 28. Juni 2018 einstimmig entschieden, dass die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr kein Recht darauf haben, dass ihre Namen aus online-archivierten Artikeln und Beiträgen aus dem Netz gelöscht werden“
http://www.urheberrecht.org/news/6077/