“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 28. Juni 2018 einstimmig entschieden, dass die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr kein Recht darauf haben, dass ihre Namen aus online-archivierten Artikeln und Beiträgen aus dem Netz gelöscht werden”
http://www.urheberrecht.org/news/6077/
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Klaus Graf (29. Juni 2018). Kein Recht auf Vergessen: Sedlmayr-Mörder unterliegen vor EGMR. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c7pz