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Brandenburgisches Landeshauptarchiv erlaubt Fotografieren

https://blha.brandenburg.de/index.php/2018/06/28/ab-juli-2018-fotografieren-im-lesesaal/

Damit steht es bei den Staatsarchiven 11:8 für das Fotografieren.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Juni 2018). Brandenburgisches Landeshauptarchiv erlaubt Fotografieren. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c7pv


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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