Ein Spitzenstück der Renaissance-Skulptur von dem Flamen Jean Boulogne, bekannt als Diambologna, wird bei Sotheby’s in London aus dem Eigentum des Bayer-Konzerns versteigert: der ehemals Dresdener Mars.
http://www.sothebys.com/en/auctions/ecatalogue/lot.5.html/2018/treasures-l18303
Volker Krahn, der Oberkustos der Berliner Skulpturensammlung, wehrt sich in der FAZ (28.06.2018, Nr. 147, S. 9) dagegen:
“Während die drei anderen Kleinbronzen – Merkur, eine schlafende Nymphe und eine Gruppe mit Nessus und Deianira – noch heute zu den Hauptwerken des Grünen Gewölbes und der Dresdner Skulpturensammlung gehören, wurde der Mars 1924 im Rahmen der sogenannten Fürstenabfindung aus diesem einzigartigen Ensemble herausgelöst und an den “Familienverein Haus Wettin” abgegeben. Kurz danach gelangte er auf den Kunstmarkt und wurde 1927 durch den Generaldirektor der Chemischen Werke Griesheim-Elektron, Theodor Plieninger, erworben; die Firma gehörte damals bereits zur I.G. Farben.
Die Griesheim-Elektron schenkte die Bronze ihrem Vorstandsmitglied Constantin Jacobi anlässlich eines Jubiläums. Die Statuette verblieb in dessen Familie, wurde 1972 an den ältesten Sohn Walter Jacobi vererbt und von diesem 1988 der Bayer AG geschenkt. […]
In Anbetracht der einzigartigen Provenienz stellt sich nun die Frage, weshalb der Mars nicht dauerhaft eine Bleibe in Dresden finden konnte. Es sieht so aus, als ob die Bayer AG keinen Versuch unternommen hat, mit Dresden – wo sich die Bronze mehr als dreihundert Jahre befunden hat – in Kontakt zu treten, um sie dort durch Verkauf, als Leihgabe oder eben als Geschenk dauerhaft zu verankern: an einem Ort, an dem Fragen des Umgangs mit dem kulturellen Erbe stärker präsent sind als in den meisten anderen Teilen Deutschlands.
Ebenso stellt sich aber die Frage, auf welcher Grundlage die vorherige Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für ein Kunstwerk dieses Rangs einen dauerhaften Export genehmigen konnte. Zumal in Kenntnis des – wahrlich nicht von heute auf morgen erfolgten – Inkrafttretens des Kulturschutzgesetzes hätte man doch erst recht hellhörig sein müssen. […]
Im Hinblick auf den “Wettiner Mars”, wie er innerhalb der Bronzen- und Giambologna-Forschung traditionell bezeichnet wird, bleibt festzuhalten, dass der Bayer-Konzern, sollte es zu dieser Londoner Versteigerung kommen, ein zum kulturellen Erbe Deutschlands zählendes, kunst- und kulturhistorisch einzigartiges Werk dem internationalen Kunstmarkt ausliefert – und damit eine Rückkehr nach Dresden unwahrscheinlich macht.”
In der SZ (S. 11) greift Jörg Häntzschel das gleiche Thema auf.
“Ende 2015, mitten in der Debatte über das Kulturgutschutzgesetz, beantragte Bayer die Ausfuhr des Mars, der in einer Zürcher Ausstellung gezeigt wurde. Und weil man ihn anschließend im neuen Firmensitz in Basel „ausstellen“ wollte, bat man gleich um die Genehmigung für mehrere Jahre. Die Höchstdauer für eine befristete Ausstellungsleihgabe beträgt ein Jahr, also stellte das Kulturministerium die Genehmigung „endgültig“ aus.
Nicht vorgesehen war, dass Bayer nach der Ausfuhr in die Schweiz zum Schluss kam, das Renaissance-Stück passe nicht recht in die Moderne-Sammlung der Firma, und sich zum Verkauf entschied. Mit dem Erlös, fünf bis zehn Millionen Euro, will der Leiter der Sammlung, Thomas Helfrich, jüngere Kunst erwerben. Was die Dresdner nun nicht verstehen ist, dass sie von Bayer nicht vorgewarnt wurden. Einige Millionen hätte man schon sammeln können, so Generaldirektorin Marion Ackermann, doch nun reiche die Zeit nicht.
In eine missliche Lage hat der Giambologna-Verkauf Isabel Pfeiffer-Poensgen gebracht, eine der engagiertesten Kritikerinnen des Warhol-Verkaufs im Jahr 2014. Damals war sie Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, seit einem Jahr ist sie Kulturministerin von NRW, also Leiterin der Behörde, die den Export des Giambologna genehmigt hat. Auch sie findet es „irritierend“, dass ihre Beamten nicht stutzig wurden angesichts der „Ausstellung“ in den Firmenräumen. „Dem will ich nachgehen, auch wenn wir das nicht mehr heilen können“, sagt sie. Immerhin belege der Fall aber, wie richtig es gewesen sei, das Kulturgutschutzgesetz zu reformieren.
Dem widerspricht allerdings die Juristin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz: Das neue Gesetz habe im Wesentlichen die Mechanismen, mit denen die Ausfuhr von Kulturgütern in „Drittländer“ wie die Schweiz geprüft wurde, für die Ausfuhr in EU-Staaten übernommen. An dieser Prüfung selbst habe sich wenig verändert. Schon damals hätte man bei der Ausfuhr in die Schweiz den Giambologna in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eintragen können und müssen – und die Ausfuhrgenehmigung dann verweigern. Dass dieser Mechanismus damals nicht funktionierte, rechtfertigt nicht nachträglich das neue Gesetz, sondern weist auf dessen Schwächen hin, die bis heute existieren.”
2.9.2018 Die Auktion fand nicht statt, Bayer verkaufte nach Dresden, weigerte sich aber zu schenken.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Juni 2018). Wettiner Mars dem Kunstmarkt ausgeliefert. Archivalia. Abgerufen am 7. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c7pj
Habe mir heute die Statuette in Freiberg angesehen und war begeistert. Zum Glück konnte der Ausverkauf dieses wunderbaren Kulturgutes verhindert werden.
Mich würde aber brennend interessieren, was der Mars in seiner rechten Hand festhält und ob da nicht ein Teil fehlt.