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Blogabmahnung: Starcon mag keine Kritik an seinen Sternenlicht-Juwelen

“Es scheint gerade mal wieder en vogue zu sein, Blogger abzumahmen. Nachdem die FAZ, als Sprachrohr ihrer journalistischen Mitarbeiterin Heike Schmoll und Schavan-Anhängerin, den Blogger Klaus Graf für einen Artikl vom 03.02.2013 für eine Behauptung, die dieser gar nicht aufgestellt hat, abgemahnt hat (Näheres dazu bei Erbloggtes und RA Thomas Stadler), trifft es als nächstes das gute und beliebte Blog Astrodictium simplex von Florian Freistetter. Im Gegensatz zu Herrn Graf, der die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben will, hat Florian Freistetter seinen Blogeintrag vom 2009(!) zurückgezogen, da er sich das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits nicht zumuten kann und will. Die Reaktion ist nur zu gut verständlich, aber wenn man sich klar macht worum es dabei geht, stellt sich die Frage, ob die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit nur für diejenigen mit dem größeren Geldbeutel gilt.”

http://www.feuerwaechter.org/2013/03/blogabmahnung-starcon-mag-keine-kritik-an-seinen-sternenlicht-juwelen/#more-3676


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. März 2013). Blogabmahnung: Starcon mag keine Kritik an seinen Sternenlicht-Juwelen. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bkao


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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