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Wikipedia löscht Schlossbild

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&oldid=116346404#Eigentumsrecht

Wie üblich voreiliger Gehorsam und Kuschen vor der falschen Schloss-Sanssouci-Entscheidung des BGH.

Nur dieses Bild durfte bleiben. Foto: PodracerHH https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. März 2013). Wikipedia löscht Schlossbild. Archivalia. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bkad


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

5 Gedanken zu „Wikipedia löscht Schlossbild“

  1. Ich finde die Tempo 30-Zonen auch immer doof, aber leider greift hier die StVO. Wie wäre es wenn wir die demnächst auch missachten, nur weil wir sie für falsch halten. Graf`sche Anarchie everywhere?

    1. Die StVO ist aber eine aufgrund eines Straßenverkehrsgesetzs erlassene Rechtsverordnung. Daran muss man sich halten. Hier handelt es sich jedoch um eine einzelne richterliche Entscheidung, die dem Gesetz geradezu widerspricht und dem Willen des damaligen Gesetzgebers ins Gesicht schlägt.

    2. Äquivalent einem Gesetz sind richterliche Entscheidungen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ebenso verbindlich! Ansonsten braucht es keine Gerichte, wenn Urteile wie Ladislaus postuliert, nur “Richtwertcharakter” hätten…

    3. BGH Schloss Tegel wurde auch nicht viel beachtet ” Der Fotografiervorgang hat keinerlei Auswirkungen auf die Nutzung der Sache selbst. Er hindert den Eigentümer nicht daran, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und stört ihn auch nicht in seinem Besitz.
      Eine andere Auffassung würde auf die Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts an dem in der Sache verkörperten immateriellen Gut hinauslaufen und damit den grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Eigentum an einer körperlichen Sache und dem Urheberrecht als Immaterialgüterrecht verkennen.” So BGH Friesenhaus.
      http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Friesenhaus
      Das hier sporadisch aufschlagende Jura-Kommentariat mag noch so sehr geifern, dass BGH Schloss Tegel – Friesenhaus – Schloss Sanssouci keine Zickzacklinie darstellt, für jeden der seine 5 Sinne beisammen hat und kein Jurist ist, ist es genau das. Kein Grund anzunehmen, dass nicht der nächste Hakenschlag wieder für die freien Inhalte günstiger sein wird.

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