Mein Vortrag auf dem Bibliothekartag in Berlin (13. Juni 2018), ergänzt durch einige Links.
[15.9.2019 auch unter https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0290-opus4-35370 erreichbar]
“Die Zürcher Jesuiten glauben noch ans Buch”, überschrieb Ende Februar die Neue Zürcher Zeitung einen enthusiastischen Artikel zur Eröffnung der Jesuitenbibliothek in Zürich. Zitat: “Der Direktor der ETH-Bibliothek, Rafael Ball, meinte vor zwei Jahren, das Internet mache Bibliotheken überflüssig. Der Provinzial der Schweizer Jesuiten, Pater Christian Rutishauser SJ, stellt sich dem entgegen. Er zeigt sich optimistisch und überzeugt: «Eine Bibliothek leistet nicht nur Wissensvermittlung. Infos und Tagesaktualitäten sind zwar digital zugänglich. Bildung jedoch – eine Vorbedingung der Demokratie – verlangt intensive, tiefgreifende Auseinandersetzung. Und da ist das Buch unabdingbar.» “
Am 30. Juni kommen bei dem Pforzheimer Auktionshaus Kiefer zahlreiche alte Drucke aus dem in die Bibliothek eingegangenen Altbestand des Zürcher Jesuitenarchivs unter den Hammer. Es sind auch einige Drucke des 16. Jahrhunderts aus der bedeutenden Bibliothek des oberschwäbischen Prämonstratenserklosters Weißenau bei Ravensburg dabei. Das Handbuch der historischen Buchbestände der Schweiz zählte 2011 in Jesuitenbesitz 239 Bände dieser Provenienz. 1995 hatte Helmut Binder in seinem Versuch, die Wege der in alle Welt zerstreuten Weißenauer Bücher zu rekonstruieren, nur etwa 50 Bände in Zürich feststellen können.
Es besteht aus meiner Sicht kein Zweifel, dass ein so großer Provenienzsplitter einer wichtigen Klosterbibliothek eine schützenswerte Geschichtsquelle darstellt und dass diejenigen Altbestands-Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die gegen solche barbarischen Zerstückelungen nicht laut protestieren, aus Feigheit und Ignoranz ihr Berufsethos mit Füßen treten.
Wie nicht selten erfolgt der Skandalverkauf heimlich. Das Auktionshaus vertuscht die Provenienz des Jesuitenarchivs oder der Weißenau. Man sieht sie aber, wenn man die Besitzeinträge auf den Titelblättern sich vergrößert ansieht. Eine Bitte um Stellungnahme wurde von der Jesuitenbibliothek nicht beantwortet.
Seit 1994 – damals wurden die Inkunabeln der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen bei Sotheby’s verscherbelt – versuche ich mich als Chronist der Kulturgutfrevel im deutschsprachigen Raum. Es gab fast jedes Jahr etwas Übles zu berichten. Nicht nur von Bibliotheken: 2012 konnte ein von mir entfachter öffentlicher Entrüstungssturm die Stadt Stralsund davon überzeugen, die an einen Antiquar veräußerte historische Gymnasialbibliothek wieder zurückzukaufen.
Natürlich war ich dem Handel immer wieder ein Dorn im Auge. Jetzt hat er eine Möglichkeit gefunden zurückzuschlagen. Weil das Oberlandesgericht Köln und das dortige Landgericht meinen Beitrag zur Meinungsbildung in Sachen von Verkäufen aus der Klosterbibliothek Himmerod und einer Inkunabel hoch veranschlagten, setzten sie einen Streitwert von 12.000 Euro in einem Urheberrechtsstreit an. Es geht um die aus meiner Sicht völlig legale Nutzung von zwei Flachware-Fotos, einem kleinen Besitzeintrag aus einer Himmeroder Handschrift und einer Inkunabel mit handschriftlichem Zusatz. Der Kläger: der für das Auktionshaus Venator und Hanstein tätige Fotograf! Wenn ich verliere – eine einstweilige Verfügung musste ich bereits hinnehmen – werde ich einige tausend Euro weniger haben. Das ist offenbar der Preis, wenn man nicht kuscht und schweigt, wie es die Altbestandsbibliothekare tun, wenn vor ihren Augen wertvolle Sammlungen auseinandergerissen und als Geschichtsquellen zerstört werden.
Eine Gedächtnisinstitution hackt der anderen nicht die Augen aus.
Archive, Bibliotheken und Museen sowie vergleichbare Einrichtungen heißen Gedächtnisinstitutionen oder Memory institutions, weil sie dem kulturellen Gedächtnis dienen, indem sie traditionelle Kulturgüter (Archivalien, gedruckte Bücher, Handschriften, Nachlässe, Museumsobjekte usw.) möglichst im Original für die Nachwelt bewahren sollen.
Bibliotheken wollen aber im Kern keine Gedächtnisinstitutionen mehr sein. Sie wollen den messianischen Verheißungen aus Aarhus folgen und die Sinnkrise im Zeichen der Digitalisierung damit überspielen, dass sie Makerspaces betreiben oder Akkuschrauber verleihen. Bücher sind da das unwichtigste, sie können gern in den Universitätsbibliotheken durch Attrappen ersetzt werden, denn in Stoßzeiten finden Bibliotheksbenutzer in den Lesesälen, die zu Lernsälen der Studierenden geworden sind, ohnehin keinen ruhigen Platz für die Auswertung von Büchern mehr. Ein bekanntes Foto der architektonisch aufregenden neuen Bibliothek im chinesischen Tianjin zeigt unzählige Bücher, aber es handelt sich überwiegend um Fototapeten [Impressionen im Video unten]. Hier in Berlin ist geplant, die ZLB zur Verbrauchsbibliothek umzustalten, die nur noch den ekz-Großküchenfraß bestellen soll. Zwei Eckpunkte des “zukunftsweisenden” Konzepts sind:
“1. nur aktueller Bestand der letzten 10 Jahre und konsequente Aussonderung in der Größenordnung der Neuanschaffungen
2. Aussonderung von Medien, die zwei Jahre nicht genutzt worden sind”
Niemand dokumentiert, welche Schäden für die wissenschaftliche Literaturversorgung Aussonderungen in wissenschaftlichen Bibliotheken anrichten. Die schöne neue Welt des Bibliothekswesens wird jedenfalls mit massiven Büchervernichtungen einhergehen. Eine thermische Verwertung wäre sinnvoll, man sollte sie nur nicht Bücherverbrennung nennen.
Gedächtnisinstitutionen stehen vor einer großen Herausforderung. Sie heißt: Bestandserhaltung. Es ist erfreulich dass in diesem Bereich Archive, Bibliotheken und Museen schon in erheblichem Umfang kooperieren, da es keinen Unterschied macht, ob säurehaltiges Papier in einem Archiv, in einer Bibliothek oder in einem Museum zugrunde geht. Was ebenfalls gut funktioniert: lokale Notfallverbünde.
Die analogen Materialien müssen nach Möglichkeit im Original erhalten werden, denn für die historischen Bestände ist die Ersatzdigitalisierung unter Preisgabe der Originale keine anzustrebende Option. Selbst bei den hochgradig gefährdeten und hochgefährlichen Filmen auf Nitratbasis wird die Vernichtung der Filme etwa durch das Bundesarchiv stark kritisiert.
Originale verfügen über eine “Aura”, die ihren technischen Reproduktionen, also auch ihren digitalen Surrogaten, fehlt. Historische Objekte tragen eine Vielzahl von natürlichen Spuren aus der Vergangenheit in sich, und wir haben noch kaum angefangen, diese mit naturwissenschaftlichen Methoden auszuwerten. Diese Spuren eröffnen ein mit dem naturwissenschaftlich-technischen Fortschritt rasant größer werdendes Feld potentieller Erkundungsmöglichkeiten, die beispielsweise der Schweine-DNA in mittelalterlichen Pergamenthandschriften nachspüren und mehr und mehr zerstörungsfrei operieren können. Es könnte durchaus sein, dass die jetzt verscherbelten Bücher der Weißenauer Klosterbibliothek in einigen Jahrzehnten so ausgewertet werden können, dass heute noch nicht erkennbare wichtige Provenienzbezüge sichtbar werden. Vermutlich könnten auch Bücher ohne erkennbare Provenienzmerkmale mit solchen Analyseverfahren einem historischen Bestand zugewiesen werden.
Für den Umfang mit elektronischen Daten sind Skills aus den Bereichen der Informatik und Informationswissenschaft von Vorteil, während Kompetenzen, die für den Umgang mit historischen Dokumenten bedeutsam sind, bereits auf einer roten Liste aussterbender Handwerke stehen. Eine solide hilfswissenschaftliche Ausbildung, früher eine gute Voraussetzung für den Archivarsberuf, gibt es an den Universitäten nicht mehr. Immer wieder höre ich Klagen von Handschriftenbibliothekaren, die sich in ihrer Zunft marginalisiert fühlen. Die Musealisierung der Gedächtnisinstitutionen ist in vollem Gange. Während Bibliothekare die Materialität ihres Bestands noch am ehesten als Klotz am Bein eines schicken neuen sehen, sind vergleichbare Standortbestimmungen bei Archiven und Museen noch kaum anzutreffen. Aber das ist ein schwacher Trost.
Kulturgut braucht eine starke Lobby, und da spielt es keine Rolle, ob es in einem Archiv, einer Bibliothek oder einem Museum verwahrt wird. Ich plädiere also dafür, die entsprechenden Institutionen und Berufe auf lange Sicht zusammenzulegen. Restauratoren und Restauratorinnen sind hochspezialisierte Fachleute für Bestandserhaltung, die in Archiven, Bibliotheken oder Museen beschäftigt werden, ohne über eine Fachausbildung der jeweiligen Institution zu verfügen. Wieso sollte es bei Kuratoren musealer Materialien – kurz KMM – in Gedächtnisinstitutionen anders sein? Die unterschiedlichen Traditionen der Disziplinen werden gern zu ontologischen Gegensätzen hochgespielt, weil alles ja viel bequemer ist, wenn es so bleibt, wie es ist. Man müsste schließlich die verrotteten Strukturen anpacken. Und weil man das nicht will, verzichtet man selbst auf kleine Schritte des Aufeinanderzugehens und des Austauschs, etwa im Bereich der Ausbildung.
Die unterbezahlten Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste sollen Mittler in der Informationsgesellschaft sein. Es gibt unter anderem die Fachrichtungen für Archive, Bibliotheken und Bildagenturen. Wieso geht man am unteren Rand zusammen, aber nicht am Kopf? Wieso richtet man nicht wenigstens gemeinsame Module für die Fachausbildung auch des sogenannten höheren Dienstes der Institutionen ein, in denen diese die Arbeit in den jeweils anderen Sparten kennenlernen können? Wieso gibt es nicht gemeinsame Module etwa im unstrittigen Bereich der Bestandserhaltung oder meinetwegen des Datenschutzes oder des Urheberrechts?
Die Aufgaben in den Archiven, Bibliotheken und Museen als Gedächtnisinstitutionen sind identisch. Wenn es um vorhandene historische Bestände geht, entfällt der Bereich der Erwerbung oder archivischen Bewertung. Dass die Grundsätze der Bestandserhaltung nicht unterschiedlich sein können, leuchtet ein. Bleibt also der Bereich der Erschließung und Vermittlung. Bei handschriftlichen Materialien wie Nachlässen weichen die Gepflogenheiten der Katalogisierung bzw. Verzeichnung in Archiven und Bibliotheken vergleichsweise stark voneinander ab. Die unterschiedlichen Philosophien haben aber kein fundamentum in re, denn nicht selten ist es völlig zufällig, ob ein Nachlass in einer Bibliothek oder in einem Archiv gelandet ist. Mittelalterliche Handschriften werden auch in Archiven mitunter schon nach DFG-Standards beschrieben, aber immer noch gibt es Archive wie das Münchner Geheime Hausarchiv, die bei ihnen auf denkbar unprofessionelle und nutzerunfreundliche Lösungen setzen.
Der Oberbegriff der Gedächtnisinstitution hat sich etabliert, weil es aus Sicht eines digital recherchierenden Nutzers keine Rolle spielt, in welcher Art von Institution er die gesuchten Informationen findet. Metasuchen wie die Europeana oder die Deutsche Digitale Bibliothek, in die ja das Archivportal D der deutschen Archive integriert ist, dienen diesem Ziel. Archivare, die das archivische Provenienzprinzip in seiner nutzerunfreundlichsten Form im digitalen Kontext zur Geltung bringen wollen wie die Archivare des Bundesarchivs mit seiner Schrott-Anwendung Invenio, gehen an den Bedürfnissen des Publikums vorbei. Die beständeübergreifenden Archivdatenbanken lassen den alten Traum eines Gesamtindex wahr werden. Ohne disziplinären Ballast den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger möglichst gut entgegenzukommen, muss das gemeinsame Ziel der Gedächtnisinstitutionen sein, und sie können diese Nutzerfreundlichkeit und Usability nur erreichen, wenn sie sich auf gemeinsame Standards einigen und informationswissenschaftliche Erkenntnisse einbeziehen.
Anders als die Bibliotheken, die sich am liebsten digital neu erfinden möchten ohne die blöden Bücher als Klotz am Bein, können und wollen die Museen ihre Objekte nicht wegwerfen. Was Social Media und Web 2.0 angeht, sind sie weit innovativer als Bibliotheken und Archive. Große Museen veranstalten Instawalks, gehen auf Twitterer und Blogger zu. In Deutschland gibt es eine lebendige Szene von Museumsbloggern. Auch wenn museal ein Schimpfwort geworden ist: die anderen kulturgutverwahrenden Institutionen könnten in dieser Beziehung einiges von den Museen lernen.
Die Bewahrung der historischen Kulturgüter als Treuhänder der Allgemeinheit ist eine zentrale Aufgabe der Archive, Bibliotheken und Museen. Als Treuhänder haben sie aber auch die nicht weniger wichtige Aufgabe, den Zugang zu ihnen zu ermöglichen, im Sinne einer Bringschuld der Gedächtnisinstitutionen Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und – was nicht das selbe ist – über das Web 2.0 Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Nur mit der Digitalisierung, nicht gegen sie wird das gelingen. Ewiggestrige wie der Open-Access-Feind Uwe Jochum, Mitherausgeber des 2016 gedruckt und natürlich nicht Open Access eröffneten “Jahrbuchs für Buch- und Bibliotheksgeschichte”, begreifen das natürlich nicht. Die Liebe zum Kulturgut, das ja nichts anderes ist als die materielle Seite der menschlichen Geschichte, und die Begeisterung für Digitales schließen sich nicht aus und sollten auch nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gibt es einen größeren Heuchler als den Jesuitenprovinzial, der den Bildungswert des Buchs gegen das Internet hochhält und ebenso skrupellos wie klandestin Teile des seinem Orden anvertrauten Buchaltbestands vertickt?
Mit dem Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürger bin ich abschließend bei meinem Geheimrezept angekommen, das – neben dem Appell an die Gedächtnisinstitutionen, sich zusammenzuschließen – die im Titel meines Beitrags gestellte Frage beantwortet, wie die Gedächtnisinstitutionen sich in innovative Museen verwandeln können. Sie dürfen das Bewahren und Pflegen und die Bestandserhaltung nicht in Frage stellen, müssen sich aber viel mehr für die Öffentlichkeit öffnen. Es ist sehr gut – und das meine ich ganz unironisch-, wenn öffentliche Bibliotheken möglichst nah an den Menschen sind, wenn sie eine Art Sozialarbeit betreiben und für Inklusion und gegen Fremdenfeinschaft auftreten. Aber auch die Gedächtnisinstitutionen müssen nah an den Menschen sein, müssen sich ein neues Publikum erschließen, niederschwellige und hochschwellige Angebote machen, Dialog und Interaktion pflegen. Wer nicht bestehende Ungleichheiten zementieren will, darf sich nicht nur an denen orientieren, die zufälligerweise vor Ort sind oder die finanziellen Möglichkeiten zur Anreise haben. Dann aber ist die Digitale Sammlung kein bloßes nice-to-have, sondern eine zwingende Notwendigkeit.
Crowdsourcing lautet das Zauberwort. Viel zu zaghaft öffnen sich die Gedächtnisinstitutionen der Bürgerwissenschaft, obwohl diejenigen, die das ausprobiert haben, häufig sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Ob es um das Korrigieren von Zeitungs-OCR, das Abschreiben genealogischer Urkunden oder historischer Menükarten geht, um Georeferenzierung von Karten oder Identifizierung alter Fotos – es besteht offenkundig derzeit ein großes Bedürfnis, Wissen für die Allgemeinheit zu schaffen. Natürlich darf ein Hinweis auf Wikipedia und Wikisource hier nicht fehlen.
Im Vordergrund sollten also für die Gedächtnisinstitutionen nicht die kommerziellen Social Media wie Facebook oder Instagram stehen, sondern das Web 2.0 der Bürgerwissenschaftler und Bürgerwissenschaftlerinnen. Letztlich kann nur der Konsens der Gesellschaft die Legitimation der Kultur und damit auch der geisteswissenschaftlich orientierten Gedächtnisinstitutionen absichern.
Ein Fazit in Thesenform: Kulturgüter sind kulturelle Allgemeingüter, die für die Allgemeinheit in Gedächtnisinstitutionen verwahrt werden. Auch das mitunter bedrohte Kulturgut in privater Hand verdient Schutz und unabhängige wissenschaftliche Erschließung, denn auch sein Verlust ist der Verlust einer historischen Quelle. Eine starke Lobby für das Kulturgut lässt sich nur schaffen, wenn die Gedächtnisinstitutionen viel mehr miteinander kooperieren und auf das Zusammenlegen der einzelnen Sparten Archive, Bibliotheken und Museen hinarbeiten – erste Schritte im Bereich gemeinsamer Ausbildungsmodule wären überfällig. Nur gemeinsam können Archive, Bibliotheken und Museen, die sich als Gedächtnisinstitutionen verstehen sollten, in der digitalen Herausforderung bestehen. Nur mit, nicht gegen die Digitalisierung kann das gelingen. Crowdsourcing ist der beste Weg, Bürgerinnen und Bürger in den Dialog mit den Kulturgütern zu bringen.
21.6.2018: PDF-Version https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0290-opus4-35370
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Klaus Graf (18. Juni 2018). Wie können sich die Gedächtnisinstitutionen in innovative Museen verwandeln? Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c7nw
Vielen Dank für den ausführlichen und reflektierten Beitrag. Wir haben ihn diese Woche durch ein Bild in unserem Slider auf unserer Startseite besonders hervorgehoben.
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