Aus https://archivalia.hypotheses.org/69344 und neueren Internetfunden ergibt sich, dass im Prinzip die folgenden Staatsarchive das Fotografieren mit eigenen Geräten erlauben, wobei die Konditionen naturgemäß sehr variieren.
Berlin, Geheimes Staatsarchiv (Pilotprojekt 6 Monate, 2018)
Berlin, Politisches Archiv des Auswärtigen Amts (Näheres)
Bundesarchiv (nicht in Ludwigsburg und Bayreuth – Benutzungsordnung; war zunächst Pilotprojekt ab Januar 2016, Archivalia)
Hamburg, Staatsarchiv (Näheres)
Hessen, Landesarchiv, seit Anfang 2017 (Archivalia)
Mecklenburg-Vorpommern, Landesarchiv (Archivalia)
Niedersachsen, Landesarchiv (PDF)
Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv (Archivalia)
Thüringen, Landesarchiv (PDF)
Auf der Roten Liste der Verweigerer stehen daher, wenn ich nichts übersehen habe:
Baden-Württemberg, Landesarchiv [28.11.2019 erlaubt]
Bayern, Staatliche Archive [25.6.2019 erlaubt]
Berlin, Landesarchiv [28.2.2019 nur Personenstandsunterlagen probeweise erlaubt, 18.11. 2021 “Pilotprojekt” ohne solche Einschränkung: https://landesarchiv-berlin.de/selberfotografieren]
Brandenburg, Landeshauptarchiv [29.8.2018: erlaubt]
Bremen, Staatsarchiv [8.5.2020 ist angeblich kulant: https://archivalia.hypotheses.org/121474. 15.3.2023 Laut Lesesaalordnung vom November 2020 erlaubt.]
Rheinland-Pfalz, Landesarchivverwaltung [18.5.2018 erlaubt]
Saarland, Landesarchiv [18.11.2021 erlaubt]
Sachsen, Staatsarchiv [2.2.2020 erlaubt https://archivalia.hypotheses.org/115070]
Sachsen-Anhalt, Landesarchiv [ab 12. Mai 2020 erlaubt https://archivalia.hypotheses.org/123276]
Schleswig-Holstein, Landesarchiv [13.2.2010 erlaubt https://archivalia.hypotheses.org/116355]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Mai 2018). Welche deutschen Staatsarchive erlauben noch nicht das Fotografieren durch Benutzer? Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c7gu
Mir fällt jetzt erst auf, dass bei NIedersachsen statt einer PDF eine Seite des Staatsarchivs Hamburg verlinkt ist. Die vermutlich gemeinte PDF findet sich unter https://nla.niedersachsen.de/download/120476
(via https://nla.niedersachsen.de/startseite/benutzung/benutzungsgrundlagen/reproduktionen-156243.html)
Zur Ehrenrettung der Staatlichen Archive Bayerns sei angefügt, dass nach meinem Kenntnisstand in einigen bayerischen Staatsarchiven (ich meine, es handelt sich um Amberg und Landshut) das Fotografieren mit dem Smartphone probeweise erlaubt wurde und diese Regelung nun auch auf alle staatlichen Archive ausgeweitet werden soll. Es gibt allerdings einige Einschränkungen aus konservatroschen bzw. rechtlichen Gründen.
Da kann Kretschmann noch so oft von Baden-Württemberg als “Silicon Valley Deutschlands” schwafeln, gleichzeitig steht das Land in solchen Listen mit einiger Sicherheit immer auf einer Seite: der vorgestrigen.
Im Landesarchiv in Ludwigsburg gibt es immerhin einen Scanner.
Im Ernst? Das soll ein Kommentar sein, der kein risum teneatis, amici auslöst??