EuGH-Generalanwalt möchte Position nicht-kommerzieller Nutzer stärken

https://netzpolitik.org/2018/cordoba-und-das-urheberrecht-eugh-generalanwalt-moechte-position-nicht-kommerzieller-nutzer-staerken/

“Generalanwalt Sánchez-Bordona kommt […] in seiner Empfehlung […] zum Ergebnis, dass in diesem Fall keine Verletzung von Urheberrechten durch öffentliche Wiedergabe eines Werkes vorliegt:

Das Einstellen einer Schularbeit, die eine allen Internetnutzern frei und kostenlos zugängliche Fotografie enthält, ohne Gewinnerzielungsabsicht und unter Angabe der Quelle auf der Internetseite einer Schule stellt kein öffentliches Zugänglichmachen […] dar, wenn dieses Bild bereits ohne Hinweis auf Nutzungsbeschränkungen auf dem Internetportal eines Reisemagazins veröffentlicht war”.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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