Nicht nur Christian August Vulpius hat gefälscht, auch sein älterer Namensvetter Johannes Vulpius, (1645-1714), Schulmeister in Großkorbetha bei Weißenfels (Sachsen-Anhalt). Über ihn (GND) unterrichtet: Klaus-Dieter Herbst: Biobibliographisches Handbuch der Kalendermacher von 1550 bis 1750 (Stand 2014). Vulpius veröffentlichte eine Vielzahl gedruckter Kalender, hatte aber als Kalendermacher bei seinen Konkurrenten keinen guten Ruf. Herbst zitiert aus einem Brief von Gottfried Kirch 1682 den Vorwurf, “daß er so viel falschheiten begehet, und wißentlich die Leute betreuget”. Wie sich zeigen wird, trifft das auch auf seine historiographischen Werke zu.
Der “Vielschreiber” (Pollmächer 1788, GBS) verfasste eine ganze Reihe historischer Werke, die nun kritisch zu prüfen wären. In jedem Fall empfiehlt es sich nach den im Nachstehenden zusammengetragenen Erkenntnissen Angaben insbesondere zur mittelalterlichen Geschichte, bei denen Vulpius der älteste Zeuge ist, nicht ohne weiteres zu übernehmen.
Ich stütze mich vor allem auf die ausgezeichnete Studie von Petra Weigel: Sage und Volkslied als gelehrte Erfindung. Zur Dynamik der Traditions- und Mythenbildungen um den Sächsischen Prinzenraub seit dem 15. Jahrhundert. In: Der Altenburger Prinzenraub 1455. Strukturen und Mentalitäten eines spätmittelalterlichen Konflikts (2007), S. 329-357, ergänze diese durch Hinweise auf zwei gefälschte hochmittelalterliche Urkunden und eine dubiose Quellenangabe und schließe mit einer Mutmaßung zu dem von mir hier 2012 als frühneuzeitliche Fälschung nachgewiesenen Weißenfelser Küchenzettel de anno 1303.
In seinem in Weißenfels 1704 erschienenen “Plagium Kauffungense” (GDZ) habe sich Vulpius “mehrfach als Schöpfer von Quellen betätigt”, so Weigel (S. 349). Sie sollten Lücken in der auf Petrus Albinus zurückgehenden Darstellung des Altenburger Prinzenraubs 1455 schließen. Schon Ernst Koch 1899 konnte eine Geschichte von einer Glocke in Geyer als gelehrte Erfindung des Vulpius erweisen. Koch urteilte, die Mitteilung der lateinischen Inschrift der lange verschollenen Glocke trage den “Stempel der Fälschung auf der Stirn” (SLUB Dresden). Vulpius fälschte auch eine Papsturkunde des Kalixt III. vom 3. März 1457 (Weigel S. 351), nachdem im Jahr 1700 Wilhelm Ernst Tentzel Nachrichten über Wallfahrt und Dankstiftungen anlässlich der Befreiung der Prinzen vermisst hatte. Abhilfe kam von Vulpius. Von daher ist es verständlich, dass Weigel das von Liliencron (Nr. 104, GBS) abgedruckte Prinzenraublied, das nur bei Vulpius überliefert ist, in seiner Authentizität ebenfalls anzweifelt. Neben einem hypothetischen mittelalterlichen Traditionskern waren Quellen das Thüringerlied (Liliencron Nr. 97) und Motive aus einer lateinischen Dichtung des (auch als Fälscher bekannten, vgl. Schoenborn 1938, UB Köln) Erasmus Stella (Weigel S. 353). Das Thüringer Lied ist nur bei Cyriacus Spangenberg 1572 überliefert, die Datierung 1452 ist aus meiner Sicht gänzlich unsicher. Edward Schröder hat in kaum beachteten Stellungnahmen (drei Aufsätze auf Commons) die Auffassung vertreten, dass etliche der sogenannten “historischen Volkslieder” keine zeitnah aufgezeichneten Ereignisdichtungen und Zeitdokumente, sondern erheblich später entstandene “historische Balladen” seien. Schröders Warnung vor voreiliger Datierung der Ereignislieder ist – nach Weigels überzeugenden Schlussfolgerungen – zumindest für das Prinzenraublied vollauf berechtigt, vermutlich auch für das Thüringerlied, dessen Authentizität als Ereignisdichtung bisher lediglich behauptet worden sei (Weigel S. 353).
Johannes Vulpius hat allem nach neben der erwähnten Papsturkunde noch weitere Urkunden gefälscht. In der Diplomata-Ausgabe der Urkunden Heinrichs III. wurde unter den nicht aufgenommenen neuzeitlichen Fälschungen auch das Diplom Stumpf 2343 für den Pfalzgrafen Friedrich von Sachsen aufgeführt. Die Urkunde betrifft die Verleihung der Herrschaft Weißenfels. Das in Ludovicus resiliens 1713 (GBS) gedruckte Stück sei wahrscheinlich eine Fälschung des Weißenfelser Historiographen Vulpius (dMGH; vgl. auch CDS I.1 Nr. 109, ISGV; Dobenecker I, Nr. 787, ThULB Jena). Ebenfalls als Fälschung von Vulpius betrachten darf man die Urkunde, die Graf Ludwig von Thüringen 1076 für die Bürger von Weißenfels ausgestellt haben soll (CDS I.1 Nr. 146; Dobenecker Nr. 927). In beiden Fällen liefert der Weißenfelser Lokalbezug das Fälschungsmotiv. Vulpius wollte mit seinen Erfindungen die Quellenlage der von ihm besonders geschätzten Stadt Weißenfels aufbessern.
Im Fälschungskapitel seiner Geschichtsquellen (6. Auflage Bd. 2, S. 494, ULB Düsseldorf) reihte Wilhelm Wattenbach eine dubiose Quellenangabe ein, die er von Georg Heinrich Pertz (Archiv der Gesellschaft 11, 1858, S. 141, GBS) übernahm. Angeblich lag Vulpius ein uraltes, in Wachs geschriebenes Manuskript eines Merseburger Kanonikers Azzo vor. Ein Hinweis auf meinen Beitrag Codexmythen und Codexphantasien mag genügen. Schon 1763 notierte Friedrich-Gotthelf Fritsche zu diesem angeblichen Gewährsmann, den Nachrichten des Vulpius sei nicht zu trauen (GBS). Er zitiert ein vernichtendes Urteil Christian Schöttgens 1739: “scriptor omnium maxime proletarius, qui parum sani adfert, nisi ubi alios melioris commatis exscribit” (GBS). Die “Unzuverlässigkeit dieses Schriftstellers” betonte auch ein kunsthistorisches Sammelwerk 1839 (GBS).
Die Vermutung liegt nahe, dass auch der von mir als Falsum erwiesene Weißenfelser Küchenzettel 1303 von Vulpius erfunden wurde, der ja eine große ungedruckte Geschichte der Stadt “Weißenfelsische Ansehnlichkeit” verfasste (Manuskript SLUB Dresden, Mscr. Dresd. K 103a). Der Erstdruck der kulinarischen Fälschung stammt von Johann David Schieferdecker 1703, der Text erscheint aber auch in der Stadtchronik Johann Christian Büttners, die gemeinhin als Ableitung des Werks von Vulpius gilt (so Franz Jäger in: DI 62, Landkreis Weißenfels, Einleitung, 4. Die Quellen der nichtoriginalen Überlieferung). Gustav Heinrich Heydenreich nennt Vulpius 1840 in der Liste der Überlieferungen des Küchenzettels nicht (GBS), man müsste aber trotzdem das Werk von Vulpius sichten. Doch auch wenn sich dort keine Überlieferung finden sollte, ist es recht plausibel, dem erwiesenen lokalpatriotischen Fälscher Vulpius eine weitere Weißenfelser Fälschung zuzusprechen.
6.4.2018 Die SLUB Dresden stellte zwei Fotos (Commons) aus Mscr.Dresd.K.103a: Anderer Theil der Weißenfelsischen Ansehnlichkeit, Stadt- und Land-Chroniken. Darinnen Schloß und Stadt …, S.70 f zur Verfügung, aus denen sich ergibt, dass Vulpius den Küchenzettel aus dem Druck von Schieferdecker 1703 (ohne Abweichungen) übernimmt. Wenn Vulpius der Fälscher war, was mir nach wie vor plausibel erscheint, war seine Fälschung durch Schieferdecker “autorisiert”.
Zu Fälschungen in Archivalia:
https://archivalia.hypotheses.org/9580
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Klaus Graf (1. April 2018). Johannes Vulpius (1645-1714), Schulmeister in Großkorbetha bei Weißenfels, als Fälscher von Geschichtsquellen. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c7bt
2 Gedanken zu „Johannes Vulpius (1645-1714), Schulmeister in Großkorbetha bei Weißenfels, als Fälscher von Geschichtsquellen“