Interview mit RA Thomas Fuchs von http://lexetius.com:
http://irights.info/zugang-zu-amtlichen-werken-ein-rechtsstaatliches-armutszeugnis/14138
Fuchs erwähnt, dass Bayern nun auch eine Urteilsdatenbank anbietet. Ich habe auf Anhieb keine Linksammlung gefunden, die so aktuell ist und das berücksichtigt.
Bayern-Urteile:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent
Ich habe jedenfalls meinen Eintrag aktualisiert und hoffe, dass jemand Telemedicus darauf hinweist:
http://archiv.twoday.net/stories/566968
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. April 2013). Zugang zu amtlichen Werken: „Ein rechtsstaatliches Armutszeugnis”. Archivalia. Abgerufen am 16. November 2025 von https://doi.org/10.58079/bk63
Interessenkonflikt? Findet sich für die Aussage, dass der status quo ein “rechtsstaatliches Armutszeugnis” (gemeint ist: ein Armutszeugnis des Rechtsstaats) darstelle, wirklich kein neutralerer Gewährmann als Herr Fuchs, der von dem, was er hier fordert, vor allem selbst wirtschaftlich zu profitieren gedenkt (mit dejure bzw. lexetius)?
Einfach mal Archivalia lesen bzw.Fresse halten Wir haben hier wieder und wieder auf die Problematik (s. z.B. Suchfunktion juris gmbh) hingewiesen, ohne dass wir davon wirtschaftlich zu profitieren hofften.
Selbstkontrolle? Dann sollten Sie doch eigentlich auch imstande sein, sich zu dem Thema zu äußern, ohne gleich wieder komplett auszurasten.
Wieso sollte ich irgendwelche Juristen belohnen die via Jurablogs hier reinschneien und kurz mal Kritik absondern, ohne sich schlau zu machen, was hier schon geschrieben wurde?