Virginia Wangare Greiner fühlt sich diskriminiert, weil eine Apotheke „Zum Mohren“ heißt. Das darf man ihr abnehmen. So wie man sie verteidigen muss gegen jene Idioten, die sie jetzt mit Hass-Mails überschütten. Zum Diskriminieren gehören aber zwei. Jemand, der sich diskriminiert fühlt, und jemand, der jemanden herabwürdigen will. Deshalb darf von Frau Greiner verlangt werden, dass sie es ihrerseits glaubt, wenn die Sprachgemeinschaft sozusagen als kollektiver Sprecher sagt, dass sie das Wort „Mohr“ nicht so meint, wie Frau Greiner es versteht – wenn der Begriff überhaupt noch verwendet wird.
Angenommen, dieses Wort sei früher einmal als Schimpfwort gemeint gewesen, was begriffsgeschichtlich alles andere als eindeutig ist, so zählt dieses Argument heute nicht mehr. Man muss Geschichte nach den Maßstäben von früher beurteilen und das Heute nach den Maßstäben von heute. Zudem: Wenn man jedes Wort misstrauisch daraufhin prüfen muss, ob ein Idiot ihm einen unguten Sinn geben könnte, dann kann man nur sagen: „Du lieber Gott!“, was man sich gegenüber einem Atheisten vermutlich ebenfalls verkneifen müsste.
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Klaus Graf (4. März 2018). Frankfurt streitet über “Mohren-Apotheke” Archivalia. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c77s