“Thomas Mann geht offline”, heißt es irreführend in einer kurzen Meldung im gedruckten SPIEGEL 10/2018, S. 67. Richtig ist: Alle deutschen IPs können den Gesamtbestand des nicht mit dem deutschen “Projekt Gutenberg” zu verwechselnden US-Angebots
www.gutenberg.org
nicht mehr benutzen. Grund ist eine unsinnige Entscheidung des LG Frankfurt, das dem S. Fischer Verlag Recht gab, der als Rechteinhaber der Werke von Thomas Mann es nicht hinnehmen wollte, dass diese im Gutenberg-Project frei zur Verfügung stehen.
Kommentar: Als Gegner des bestehenden Urheberrechts bejahe ich ein Recht auf Bildung durch Online-Klassiker-Lektüre. Der S. Fischer Verlag hatte genug Zeit, viel Geld mit Thomas Mann zu verdienen. IP-Sperren kann man z.B. durch einen US-Proxy leicht umgehen. Solange es kein globales Urheberrecht gibt, muss man eben damit leben, dass im einen Land ein Autor gemeinfrei ist und im anderen nicht.
Urteil und Hintergrundinfos:
https://cand.pglaf.org/germany/index.html
https://www.borncity.com/blog/2018/03/03/project-gutenberg-blockt-alle-deutschen-nutzer/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. März 2018). Fehlentscheidung des LG Frankfurt: US-Project Gutenberg blockt alle deutschen Nutzer. Archivalia. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c77n
Keine Fehlentscheidung des Gerichts, sondern Anwendung eines hirnrissigen Gesetzes im Grenzbereich zwischen Bevormundung und Zensur, das so etwas überhaupt möglich macht. Als nächstes dürfen wir dann keine Feindsender mehr hören.