BGH: Wann setzt die Prüfungspflicht für Betreiber von Internet-Suchmaschinen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ein?

http://www.cr-online.de/51358.htm

Volltext liegt noch nicht vor.

“Dabei wurden in Bezug auf die Kläger Worte gebraucht wie etwa “Arschkriecher”, “Schwerstkriminelle”, “kriminelle Schufte”, “Terroristen”, “Bande”, “Stalker”, “krimineller Stalkerhaushalt”. […] Die beanstandeten Bezeichnungen der Kläger waren zwar ausfallend scharf und beeinträchtigten ihre Ehre. Ihr ehrbeeinträchtigender Gehalt stand aber nicht von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes.”


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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