http://www.cr-online.de/51358.htm
Volltext liegt noch nicht vor.
“Dabei wurden in Bezug auf die Kläger Worte gebraucht wie etwa “Arschkriecher”, “Schwerstkriminelle”, “kriminelle Schufte”, “Terroristen”, “Bande”, “Stalker”, “krimineller Stalkerhaushalt”. […] Die beanstandeten Bezeichnungen der Kläger waren zwar ausfallend scharf und beeinträchtigten ihre Ehre. Ihr ehrbeeinträchtigender Gehalt stand aber nicht von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. März 2018). BGH: Wann setzt die Prüfungspflicht für Betreiber von Internet-Suchmaschinen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ein? Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c76q