Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste, hey ab geht die Post, let’s go, let’s fetz, volle Pulle, volle Power, wow, super!

Das LG München I hielt diese Textzeile nicht für urheberrechtlich geschützt:

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20180031

3.3.2018
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/die-orsons-song-schwung-in-die-kiste-verletzt-keine-persoenlichkeits-und-urheberrechte-76369/


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search