Die nach eigenen Erfahrtungen zu schließen außerordentlich inkompetente Behörde legt ihren 1. Tätigkeitsbericht vor:
S. 39 zu restriktiv zum UrhG vs. IFG.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Februar 2018). Baden-Württemberg: Erster Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit. Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c76h