https://netzpolitik.org/2018/verwaltungsgericht-urheberrecht-kein-ausschlussgrund-fuer-auskuenfte/
“Das Gericht entschied nun, das Urheberrecht dürfe einer Akteneinsicht nicht im Wege stehen. Zum einen erreiche der Bericht der Wirtschaftsprüfer nicht die nötige Schöpfungshöhe, um überhaupt urheberrechtlich geschützt zu sein. Zum anderen würden weder das Erstveröffentlichungsrecht noch das Vervielfältigungsrecht davon berührt, dass auf Antrag Akteneinsicht gewährt werde. Im Klartext: Selbst wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, darf es eingesehen werden – aber nicht unbedingt online veröffentlicht.
Dass das Justizministerium mit Ernst & Young Verschwiegenheit über den Inhalt des Gutachtens vereinbart hatte, ist für den Fall nicht entscheidend: Eine solche Vereinbarung kann das Recht auf Informationszugang nicht ausschalten.”
Urteil: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/01/jva-burg-urteil.pdf
Das Thema hat mich hier des öfteren beschäftigt:
https://archivalia.hypotheses.org/356
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Februar 2018). Verwaltungsgericht Magdeburg: Urheberrecht kein Ausschlussgrund für IFG-Auskünfte. Archivalia. Abgerufen am 21. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c75b