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Münchner Note vertritt nur Interessen der VG Bild-Kunst

Birgit Joss wirbt in der Archivliste für die “Münchner Note”: “Museen, Bibliotheken und Archive sind als bestandshaltende Einrichtungen an einen demokratischen Bildungsauftrag gebunden, der gegenwärtig im digitalen Raum aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann.

So kann etwa die gesamte Moderne sowie Gegenwartskunst aufgrund der Einschränkungen die durch das Urheberrecht gelten, nicht präsentiert werden. Das Urheberrecht selbst und alle mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte erlöschen gemäß §64 UrhG erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dieses Thema ist auch für die Archivwelt von Bedeutung, indem etwa Archive wie das documenta archiv, das Bilder und Archivalien ab 1955 verwahrt, ihre Bestände zu einem sehr großen Teil nicht sichtbar machen können.

Gemeinsam mit der VG Bild-Kunst und anderen kulturguthaltenden Institutionen wurde ein Weg erarbeitet, wie diese Institutionen ihre Werke, die nicht gemeinfrei sind, im digitalen Raum nutzen und präsentieren können. Nur durch gemeinsames Agieren mit der VG Bild-Kunst sowie mit europäischen und deutschen Gesetzgebern kann es zur zeitgemäßen Anpassung geltenden Rechtes und zur Vereinfachung bzw. Angleichung der darauf basierenden Nutzungskonditionen der VG Bild-Kunst an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts kommen. Die bestandshaltenden Einrichtungen benötigen zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages eine vereinfachte gesetzliche Rahmenregelung, die ihnen unbürokratisch Rechtssicherheit verschafft und zugleich die Rechteinhaber angemessen berücksichtigt. Das ist nur durch eine Schrankenregelung erreichbar, die verwertungsgesellschaftenpflichtig ausgestaltet und gesichert ist, dass auch Außenseiter (Nichtmitglieder der Verwertungsgesellschaften) erfasst werden.

Die Münchner Note ist ein offenes Dokument. Sie finden sie hier: https://www.pinakothek.de/sites/default/files/downloadable/2018-02/Endfassung_Munchner%20Note%20_1.pdf. Kultur- und Gedächtnisinstitutionen können sich jederzeit anschließen. Bei Interesse kann ein Logo sowie Name und Funktion der jeweiligen Institution unterzeichnenden Person an presse@pinakothek.de geschickt werden.

Es wäre von großer Wirkkraft und großem Interesse, wenn sich auch viele Archive dieser Note anschließen würden”.

Ich bin dagegen. Die schamlosen Verwertungsinteressen der VG Bild-Kunst dürfen nicht unterstützt werden! Es sollte bei der bisherigen Rechtsprechung zum Framing bleiben, damit jedermann urheberrechtlich geschützte Bilder durch Einbetten der rechtmäßigen Originalveröffentlichung nutzen kann. Die VG-Bild-Kunst muss gezwungen werden, Institutionen das Zeigen der Bilder auch ohne Verhinderung des Framings zu erlauben (Rechtsstreit der DDB dazu läuft).

Siehe dazu:
https://archivalia.hypotheses.org/1100
https://archivalia.hypotheses.org/57180


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Februar 2018). Münchner Note vertritt nur Interessen der VG Bild-Kunst. Archivalia. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c74n


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Münchner Note vertritt nur Interessen der VG Bild-Kunst“

  1. “Die Kultureinrichtungen sind zu einer technischen Sicherung
    gegen Framing nicht in der Lage”.
    Typisch Neuland, eine Korrektur des Richtlinienrahmens einzufordern weil man sich nicht in der Lage sieht, folgende Zeile in ihre Web-Server Konfiguration einzutragen:
    Header always append X-Frame-Options SAMEORIGIN

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