Am 25. April hat auch RA Solmecke meinen Fall aufgegriffen:
http://www.wbs-law.de/internetrecht/faz-mahnt-blogger-ab-39248
Klaus Graf ist bekannter Internet Blogger und betreibt seinen eigenen Blog „Archivaria“. Archivaria, so so.
“Letztlich muss man, wenn man sich den ganzen Sachverhalt vor Augen führt schon fragen, warum ein Blogger die Meinungsfreiheit gerade gegen eine der größten DeutschenTageszeitungen verteidigen muss und sicherlich auch, warum die FAZ hier vorliegend überhaupt die Rechte von Frau Schmoll vertritt. Wo hier eigentlich eine Rechtsverletzung zum Nachteil der FAZ gegeben sein soll, müsste auch erst einmal aufgezeigt werden.”
Zu meiner Abmahnung:
http://archiv.twoday.net/stories/342793744 mit weiteren Nachweisen
Die FAZ hat sich bei mir nicht wieder gemeldet. Hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung dürfte die Eilbedürftigkeit inzwischen entfallen sein. Ein langwieriges Hauptsacheverfahren ist eher unwahrscheinlich.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. Mai 2013). Nichts Neues von der FAZ. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bk3r